Zwangsversteigerung eines Hauses nach Gerichtsurteil / Titel
Verfasst: 15.02.2015, 23:02
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen?
2013 habe ich eine 51 jährige Frau verklagt, und 2014 vom Landgericht Recht bekommen.
Die Frau soll lt. Urteil € 12000,-- an mich zahlen.
Mehrere Mahnungen verliefen erfolglos, auch dem Gerichtsvollzieher ist die Frau,
die Hartz 4 bezieht bekannt, und er kommt schon gar nicht mehr raus, da die Frau noch einen weiteren großen Berg an unbezahlten Schulden bei sehr vielen Gläubigern hat.
Jetzt hat die Frau aber ein Haus, und ich will gerne vollstrecken.
Laut Angaben und Unterlagen der Bank waren zur Baufinanzierung
DM 275000,-- Belastung auf dem Haus, wovon noch heute ca. € 125000,-- an Bankschulden auf dem Haus sind.
Ich habe bereits eigene Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten für das Zivilverfahren vor dem Landgericht bezahlt, und bislang keinen Pfennig von der Frau gesehen.
Jetzt wurde mir geraten, in das Haus reinvollstrecken zu lassen, damit ich mein Geld bekomme.
Stimmt das, dass wenn ich diesen Schritt gehe, ich die Kosten für die Zwangsvollstreckung auch noch bezahlen / verauslagen muß.
Und wenn Ja, wie hoch wären diese Kosten ca.?
Laut Auskunft der Frau sei das Haus weit weniger als € 125000 Wert.
Wieviel bekäme ich denn bei einer Zwangsversteigerung des Hauses heraus?
2013 habe ich eine 51 jährige Frau verklagt, und 2014 vom Landgericht Recht bekommen.
Die Frau soll lt. Urteil € 12000,-- an mich zahlen.
Mehrere Mahnungen verliefen erfolglos, auch dem Gerichtsvollzieher ist die Frau,
die Hartz 4 bezieht bekannt, und er kommt schon gar nicht mehr raus, da die Frau noch einen weiteren großen Berg an unbezahlten Schulden bei sehr vielen Gläubigern hat.
Jetzt hat die Frau aber ein Haus, und ich will gerne vollstrecken.
Laut Angaben und Unterlagen der Bank waren zur Baufinanzierung
DM 275000,-- Belastung auf dem Haus, wovon noch heute ca. € 125000,-- an Bankschulden auf dem Haus sind.
Ich habe bereits eigene Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten für das Zivilverfahren vor dem Landgericht bezahlt, und bislang keinen Pfennig von der Frau gesehen.
Jetzt wurde mir geraten, in das Haus reinvollstrecken zu lassen, damit ich mein Geld bekomme.
Stimmt das, dass wenn ich diesen Schritt gehe, ich die Kosten für die Zwangsvollstreckung auch noch bezahlen / verauslagen muß.
Und wenn Ja, wie hoch wären diese Kosten ca.?
Laut Auskunft der Frau sei das Haus weit weniger als € 125000 Wert.
Wieviel bekäme ich denn bei einer Zwangsversteigerung des Hauses heraus?