Verfahrenskosten Gutachten
Verfasst: 27.01.2015, 15:59
Hallo,
es geht um ein Zwangsversteigerungsverfahren (Eigentumswohnung). Das erste Verfahren wurde komplett aufgehoben, da in 2 Terminen nicht geboten wurde. Nun wird ein komplett neues Zwangsversteigerungsverfahren (mit neuem Aktenzeichen) eröffnet.
Im zweiten Verfahren wird kein neues Gutachten erstellt, da das alte Gutachten verwendet wird.
Meine Frage: Werden die Verfahrenskosten dadurch niedriger, da ja kein Gutachten bezahlt werden muss ? Und wie teuer ist das Gutachten ungefähr (Eigentumswohnung 35 qm Verkehrswert 10.000 Euro) ?
Es ist interessant für mich, da ich eine Grundschuld in Rang 4 "ziehen" kann. (Je geringer die Verfahrenskosten, desto höher mein Erlös.)
Vielen Dank im Voraus
Hank
es geht um ein Zwangsversteigerungsverfahren (Eigentumswohnung). Das erste Verfahren wurde komplett aufgehoben, da in 2 Terminen nicht geboten wurde. Nun wird ein komplett neues Zwangsversteigerungsverfahren (mit neuem Aktenzeichen) eröffnet.
Im zweiten Verfahren wird kein neues Gutachten erstellt, da das alte Gutachten verwendet wird.
Meine Frage: Werden die Verfahrenskosten dadurch niedriger, da ja kein Gutachten bezahlt werden muss ? Und wie teuer ist das Gutachten ungefähr (Eigentumswohnung 35 qm Verkehrswert 10.000 Euro) ?
Es ist interessant für mich, da ich eine Grundschuld in Rang 4 "ziehen" kann. (Je geringer die Verfahrenskosten, desto höher mein Erlös.)
Vielen Dank im Voraus
Hank