Fragen zur Finanzierung und zum Prozedere
Verfasst: 07.01.2015, 14:42
Hallo liebe Leser und Leserinnen,
ich hoffe dass ich hier ein wenig Hilfe finde, da ich durch eigenes einlesen in manchen Dingen immer noch ein paar Fragezeichen im Kopf habe.
Ich habe sehr starkes Interesse an einer Wohnung die zur Zwangsversteigerung steht, aber habe folgende Probleme.
Die Wohnung die ich erwerben möchte steht zum VeWe für 122.000 Euro und beginnt bei der Auktion mit 70%.
Meine Eltern haben für mich einen Bausparvertag abgeschlossen BS:25000 der jetzt zuteilungsreif ist und sind netterweise auch bereit die Finanzierung zu übernehmen, da ich noch Student bin und die Bank mir kein so hohes Darlehen geben würde, die Raten bezahle dann aber ich.
Jetzt zum Knackpunkt, wenn ich die Wohnung ersteigere (auf meinen Namen), hätte die Bank meiner Eltern ein Problem damit, dass die Wohnung mir gehört, wenn sie sich trotzdem als Gläubiger ins GB eintragen kann?
Der Hintergrund sind natürlich erbrechtliche Gründe, dass ich nicht am Ende meine selbst bezahlte Wohnung erbe und wieder etwas bezahlen muss.
Ist es möglich die Wohnung in diesen Beitrag zu posten, und sich die Meinung der Profis hier im Forum einzuholen?
Ich würde mich sehr über Antworten freuen!!
LG euer Fuchs
ich hoffe dass ich hier ein wenig Hilfe finde, da ich durch eigenes einlesen in manchen Dingen immer noch ein paar Fragezeichen im Kopf habe.
Ich habe sehr starkes Interesse an einer Wohnung die zur Zwangsversteigerung steht, aber habe folgende Probleme.
Die Wohnung die ich erwerben möchte steht zum VeWe für 122.000 Euro und beginnt bei der Auktion mit 70%.
Meine Eltern haben für mich einen Bausparvertag abgeschlossen BS:25000 der jetzt zuteilungsreif ist und sind netterweise auch bereit die Finanzierung zu übernehmen, da ich noch Student bin und die Bank mir kein so hohes Darlehen geben würde, die Raten bezahle dann aber ich.
Jetzt zum Knackpunkt, wenn ich die Wohnung ersteigere (auf meinen Namen), hätte die Bank meiner Eltern ein Problem damit, dass die Wohnung mir gehört, wenn sie sich trotzdem als Gläubiger ins GB eintragen kann?
Der Hintergrund sind natürlich erbrechtliche Gründe, dass ich nicht am Ende meine selbst bezahlte Wohnung erbe und wieder etwas bezahlen muss.
Ist es möglich die Wohnung in diesen Beitrag zu posten, und sich die Meinung der Profis hier im Forum einzuholen?
Ich würde mich sehr über Antworten freuen!!
LG euer Fuchs