Kommune bestrangig betreibend....
Verfasst: 05.01.2015, 14:10
Hier der Beitrag von zeeshan vom 03.01.15 der hier her verschoben wurde....
Hallo, ich habe mal eine Frage an die Experten.
Angenommen ein Haus wird von der Stadt wegen nicht gezahlter Grundsteuern zwangsversteigert. Weitere Gläubiger treten diesem Verfahren bei.
Welchen Rang wird der Stadt in diesem Fall eingeräumt, bzw ist die Stadt sofort erstrangig betreibend obwohl sie nicht im Grundbuch steht?
Ist es in diesem Fall richtig dass alle Belastungen aus Abteilung 2 im Grundbuch automatisch wegen Nachrangigkeit gelöscht würden? (z.B. Bergschadenvollverzicht)
Ist es richtig das nachrangige Gläubiger keinen Einspruch erheben können falls die Stadt dem Zuschlag zwischen 50% und 70% im ersten Termin zustimmt?
Hallo, ich habe mal eine Frage an die Experten.
Angenommen ein Haus wird von der Stadt wegen nicht gezahlter Grundsteuern zwangsversteigert. Weitere Gläubiger treten diesem Verfahren bei.
Welchen Rang wird der Stadt in diesem Fall eingeräumt, bzw ist die Stadt sofort erstrangig betreibend obwohl sie nicht im Grundbuch steht?
Ist es in diesem Fall richtig dass alle Belastungen aus Abteilung 2 im Grundbuch automatisch wegen Nachrangigkeit gelöscht würden? (z.B. Bergschadenvollverzicht)
Ist es richtig das nachrangige Gläubiger keinen Einspruch erheben können falls die Stadt dem Zuschlag zwischen 50% und 70% im ersten Termin zustimmt?