Teilungsversteigerung : geringstes Gebot über Verkehrswert
Verfasst: 29.12.2014, 17:05
Hallo zusammen,
ich bin relativ neu in dem Thema, habe mich aber sehr detailliert eingelesen und könnte jetzt wirklich einige Ratschläge gebrauchen.
In meiner Nachbarschaft wird eine Wohnung versteigert, an der ich sehr stark interessiert bin. Es handelt sich dabei um eine Teilungsversteigerung. Der Verkehrswert der ETW ist 117.000 €. Es sind aber 4 Rechte im Grundbuch eingetragen mit einer Summe von 130.000 €. Hirunter fallen zwei Grundschulden (56k + 38k). Da hat sogar die Rechtspflegerin gesagt, als ich mir das Gutachten im Amtsgericht angesehen habe, dass die Versteigerung so ja keinen Sinn macht. Ich solle nochmal kurz vor Termin das Grundbuch einsehen.
Da bei der TV ja alle Rechte mit übernommen werden müssen wird die Wohnung doch keiner für bei diesen Zahlen kaufen. Das geringste Gebot liegt dann ja über dem Verkehrswert. Dazu kommt, dass das Gutachten sehr wenig Details zur Immobilie hat.
Ich kann mir schon denken, dass der Antragsteller (wahrscheinlich Scheidung) so viel wie möglich rausholen will und deshalb die Grundschulden nicht gelöscht hat, obwohl der Kredit abbezahlt ist.
Frage 1: Verstehe ich das richtig, das ich diese nicht gelöschte Grundschulden, (als Beipiel 56k) in der TV als Käufer zahle, aber den Betrag dann der Antragsteller und nicht die Bank (da der Kredit ja abbezahlt ist) wieder bekommt?
Ich interpretiere das so, das der Antragsteller nicht mitbieten möchte, sondern hohen Preis will. Kann mir aber nicht vorstellen, das jemand ein geringtes Gebot über Verkehrswert raushaut, bei diesem kurzen Gutachten, ohne Bilder und viel Details.
Frage 2: was haltet ihr von dieser seltsamen Konstellation und wie wäre die richtige Strategie hier den Zuschlag zu bekommen (80 % des Verkehrswertes würde ich zahlen...).
Bei Fragen geben ich gerne weitere Infos! Vielen Dank im Voraus für Eure Ratschläge und Kommentare.
Viele Grüße
Trumtinchen
ich bin relativ neu in dem Thema, habe mich aber sehr detailliert eingelesen und könnte jetzt wirklich einige Ratschläge gebrauchen.
In meiner Nachbarschaft wird eine Wohnung versteigert, an der ich sehr stark interessiert bin. Es handelt sich dabei um eine Teilungsversteigerung. Der Verkehrswert der ETW ist 117.000 €. Es sind aber 4 Rechte im Grundbuch eingetragen mit einer Summe von 130.000 €. Hirunter fallen zwei Grundschulden (56k + 38k). Da hat sogar die Rechtspflegerin gesagt, als ich mir das Gutachten im Amtsgericht angesehen habe, dass die Versteigerung so ja keinen Sinn macht. Ich solle nochmal kurz vor Termin das Grundbuch einsehen.
Da bei der TV ja alle Rechte mit übernommen werden müssen wird die Wohnung doch keiner für bei diesen Zahlen kaufen. Das geringste Gebot liegt dann ja über dem Verkehrswert. Dazu kommt, dass das Gutachten sehr wenig Details zur Immobilie hat.
Ich kann mir schon denken, dass der Antragsteller (wahrscheinlich Scheidung) so viel wie möglich rausholen will und deshalb die Grundschulden nicht gelöscht hat, obwohl der Kredit abbezahlt ist.
Frage 1: Verstehe ich das richtig, das ich diese nicht gelöschte Grundschulden, (als Beipiel 56k) in der TV als Käufer zahle, aber den Betrag dann der Antragsteller und nicht die Bank (da der Kredit ja abbezahlt ist) wieder bekommt?
Ich interpretiere das so, das der Antragsteller nicht mitbieten möchte, sondern hohen Preis will. Kann mir aber nicht vorstellen, das jemand ein geringtes Gebot über Verkehrswert raushaut, bei diesem kurzen Gutachten, ohne Bilder und viel Details.
Frage 2: was haltet ihr von dieser seltsamen Konstellation und wie wäre die richtige Strategie hier den Zuschlag zu bekommen (80 % des Verkehrswertes würde ich zahlen...).
Bei Fragen geben ich gerne weitere Infos! Vielen Dank im Voraus für Eure Ratschläge und Kommentare.
Viele Grüße
Trumtinchen