Grundschulden in der Teilungsversteigerung
Verfasst: 10.11.2014, 23:39
Hallo, eine Teilungsversteigerung, kurz TV genannt, nennt man auch "Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft". Darum geht´s, Mann und Frau sind hälftige Eigentümer, eine TV ist leider die letzte Möglichkeit zwecks "Aufhebung der Gemeinschaft".
Die bestehenbleibenden Grundschulden, die natürlich besser gelöscht werden sollten, sind zunächst für den Bieter, sei es, dass ein Fremdbieter auftritt oder aber auch einer der Alteigentümer, ein großes Hindernis, weil der Bieter diese übernehmen muss, so weit der Kenntnisstand.
Es gibt aber Lösungen, die im Buch beschrieben werden "Bestehenbleibende Grundschulden in der Teilungsversteigerung" von Johannes Hartenstein, wurde hier im Forum auch schon erwähnt.
Da aber niemand jedes Jahr eine TV beantragt , hat man so seine Schwierigkeiten beim Studium dieser wohl einzigartigen Literatur.
Was also tun, wenn die ungelöschte Grundschuld 170.000 € beträgt, bei einem nur noch fälligen Restdarlehen von 30.000 €? Der Verkehrswert liegt etwa bei 150.000 €.
Falls jemand das Buch kennt, es gelesen hat und auch alles verstanden hat, meldet sich bitte.
Besten Dank für die Aufmerksamkeit.
Die bestehenbleibenden Grundschulden, die natürlich besser gelöscht werden sollten, sind zunächst für den Bieter, sei es, dass ein Fremdbieter auftritt oder aber auch einer der Alteigentümer, ein großes Hindernis, weil der Bieter diese übernehmen muss, so weit der Kenntnisstand.
Es gibt aber Lösungen, die im Buch beschrieben werden "Bestehenbleibende Grundschulden in der Teilungsversteigerung" von Johannes Hartenstein, wurde hier im Forum auch schon erwähnt.
Da aber niemand jedes Jahr eine TV beantragt , hat man so seine Schwierigkeiten beim Studium dieser wohl einzigartigen Literatur.
Was also tun, wenn die ungelöschte Grundschuld 170.000 € beträgt, bei einem nur noch fälligen Restdarlehen von 30.000 €? Der Verkehrswert liegt etwa bei 150.000 €.
Falls jemand das Buch kennt, es gelesen hat und auch alles verstanden hat, meldet sich bitte.
Besten Dank für die Aufmerksamkeit.