freihändiger Kauf vor Zwangsversteigerungstermin MFH
Verfasst: 12.10.2014, 14:47
Hallo,
für die folgende Situation benötige ich eure Hilfe..
Vor etwas über einem Jahr habe ich vor einem Zwangsversteigerungstermin ein Mehrfamilienhaus gekauft, also freihändig. Vor dem freihändigen Kauf konnte ich mir die Immobilie sehr genau ansehen, mit Mietern sprechen hatte Kontakt zur gläubiger Bank, zum Eigentümer und bekam das Verkehrswertgutachten zu sehen.
Da ich aber nicht lange warten wollte bis zum Zwangsversteigerungstermin habe ich den Kauf über einen Notar vorher freihändig geschlossen. Beim Notar wurde über Grundbuchschulden sowie deren Löschung gesprochen, dies geschah alles zu meiner vollsten Zufriedenheit.
Über die bestehende Mietverträge wurde nicht gesprochen da ich sowieso neue Mietverträge mit den Mietern abschließen wollte, was mir aber bedauerlicherweise nicht gelang, da die Mieter keine neuen Mietverträge haben wollten.
Nun habe ich mir ja durch meinen freihändigen Kauf den Weg zur Kündigung nach §57a selbst genommen, dieses Recht hat wohl nur der Ersteigerer nach dem Zwangsversteigerungstermin.
Wie sich nun im nachhinein auch noch herausstellte, hatte der ehemalige Eigentümer wohl einem Mieter eine Garage zur Wohnung mit vermietet. Dies geschah aber nach der Grundbucheintragung (Beschlagnahmung) aber vor meinem Kauf. Nun wollte ich die Garage aber unbedingt haben und musste jetzt auch noch feststellen dass die Garage damals fast kostenlos mit vermietet wurde.
Jetzt möchte ich für mich gerne den §24 ZVG ordnungsmäßige Wirtschaft wurde / wird gefährdet anwenden, nur stellt sich die frage: ist §23 und §24 nicht nur für die gläubiger Bank gedacht?? Kann ich als Käufer überhaupt damit Argumentieren oder obliegt dieses Recht nur dem Gläubiger?
Könnte es sein das ich mir durch die Art und Weise wie ich gekauft habe, selbst die "Türe" verschlossen habe und somit keine Rechte aus der ZVG für mich da sind, da ja sogar das Verfahren durch meinen freihändigen Kauf nach §30 auf Antrag der gläubiger Bank Eingestellt wurde?
Jetzt dürft ihr gerne auf mich einprügeln... gebt alles
vielen Dank
für die folgende Situation benötige ich eure Hilfe..
Vor etwas über einem Jahr habe ich vor einem Zwangsversteigerungstermin ein Mehrfamilienhaus gekauft, also freihändig. Vor dem freihändigen Kauf konnte ich mir die Immobilie sehr genau ansehen, mit Mietern sprechen hatte Kontakt zur gläubiger Bank, zum Eigentümer und bekam das Verkehrswertgutachten zu sehen.
Da ich aber nicht lange warten wollte bis zum Zwangsversteigerungstermin habe ich den Kauf über einen Notar vorher freihändig geschlossen. Beim Notar wurde über Grundbuchschulden sowie deren Löschung gesprochen, dies geschah alles zu meiner vollsten Zufriedenheit.
Über die bestehende Mietverträge wurde nicht gesprochen da ich sowieso neue Mietverträge mit den Mietern abschließen wollte, was mir aber bedauerlicherweise nicht gelang, da die Mieter keine neuen Mietverträge haben wollten.
Nun habe ich mir ja durch meinen freihändigen Kauf den Weg zur Kündigung nach §57a selbst genommen, dieses Recht hat wohl nur der Ersteigerer nach dem Zwangsversteigerungstermin.
Wie sich nun im nachhinein auch noch herausstellte, hatte der ehemalige Eigentümer wohl einem Mieter eine Garage zur Wohnung mit vermietet. Dies geschah aber nach der Grundbucheintragung (Beschlagnahmung) aber vor meinem Kauf. Nun wollte ich die Garage aber unbedingt haben und musste jetzt auch noch feststellen dass die Garage damals fast kostenlos mit vermietet wurde.
Jetzt möchte ich für mich gerne den §24 ZVG ordnungsmäßige Wirtschaft wurde / wird gefährdet anwenden, nur stellt sich die frage: ist §23 und §24 nicht nur für die gläubiger Bank gedacht?? Kann ich als Käufer überhaupt damit Argumentieren oder obliegt dieses Recht nur dem Gläubiger?
Könnte es sein das ich mir durch die Art und Weise wie ich gekauft habe, selbst die "Türe" verschlossen habe und somit keine Rechte aus der ZVG für mich da sind, da ja sogar das Verfahren durch meinen freihändigen Kauf nach §30 auf Antrag der gläubiger Bank Eingestellt wurde?
Jetzt dürft ihr gerne auf mich einprügeln... gebt alles
vielen Dank