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Gutachten, Gläubigerbank und weite Fragen

Verfasst: 08.10.2014, 13:28
von matzep
Guten Tag,

ich habe interesse an einem Haus das im Januar 2015 zwangsversteigert werden soll.
Die Immobile steht in meinem Geburts- bzw Heimatort von dem ich momentag ca 600km weit weg wohne.

Im Kurzexpose steht unter anderem unter dem Punkt Besonderheiten:
Erschließung von Frischwasser, Abwasser, Strom und Wärme ist nicht gesichert.
Was hat das zu Bedeuten?

Desweiteren sprich der Gutachter wohl von einem Instandhaltunsstau, obwohl es dieses Haus in der jetzigen Form erst seid 2003 gibt (Umnutzung von einem Jugendlclub). Äusserlich sieht alles i.O. aus, WDVS vorhanden, Dach anscheinend i.O. usw.

Das zuständige Amtsgericht versendet leider keine Gutachten und stellt diese auch nur zur inaugenscheinnahme bereit, Kopien seien nicht möglich.
Meine Idee ist es nun bei der mir bekannten Gläubigerbank anzufragen ob es denn möglich sei weitere Informationen oder sogar das Verkerhswertgutachten zu erhalten, da ich momentan zeitlich nicht in der Lage bin zum AG zu fahren. Ist es überhaupt möglich das die Bank so etwas versendet?

Auf den Internetseiten des Amtsgericht oder im Expose stehen keine Angaben zur Sicherheitsleistung von 10%, ist es möglich das diese in dem Fall gar nicht verlangt wird?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Re: Gutachten, Gläubigerbank und weite Fragen

Verfasst: 08.10.2014, 19:23
von Teamo
Hallo,

ich habe die gleichen Probleme gehabt (siehe "Informationsbeschaffung Zwangsversteigerung Expose Grundbuch").
Das hiesige Amtsgericht wollte das Gutachten auch nicht rausgeben. Ich habe dann bei der Gläubigerin angerufen und meine Anfrage wurde leider auch mündlich abgelehnt. Dann habe ich eine E-Mail an die Gläubigerbank geschrieben und prompt habe ich das komplette Gutachten als PDF Dokument erhalten. :shock:

Re: Gutachten, Gläubigerbank und weite Fragen

Verfasst: 09.10.2014, 07:50
von matzep
Gut, danke für die Info. Werde das dann mal versuchen.

Re: Gutachten, Gläubigerbank und weite Fragen

Verfasst: 23.10.2014, 17:29
von Addi
@ matzep:

Auf den Internetseiten des Amtsgericht oder im Expose stehen keine Angaben zur Sicherheitsleistung von 10%, ist es möglich das diese in dem Fall gar nicht verlangt wird?

Grundsätzlich gibt es auf den allgemeinen Seiten der Justiz zB. https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Beho ... /index.php
Tipps und Antworten zum Thema "Zwangsversteigerung"
Soweit mir bekannt ist hält auch jedes Vollstreckungsgericht eine info Seite für Bieter zur Verfügung....

zu deiner Frage:
Ein Verkehrswertgutachten oder ein Expose sind von einem gerichtlich bestellten Gutachter im Wege der Verkehrswertermittlung erstellt worden. Angaben über tatsächliche Abläufe in einem Versteigerungstermin oder weitere Details haben hierin nichts zu suchen.
Auskünfte kann immer der jeweils zuständige Rechtspfleger bei dem jeweiligen Amtsgericht geben.

Ob und von wem Sicherheitsleistung im Versteigerungstermin verlangt werden kann bestimmen die Vorschriften der §§ 67 ff. ZVG. Vereinfacht gesagt sind dies Gläubiger und auch die Schuldner selbst, die durch Nichtzahlung des Bargebotes beeinträchtigt werden.
Selbst wenn ein Interessent mit der betreibenden Gläubigerbank vereinbart hat, dass diese bei Geboten des Interessenten keine Sicherheitsleistung SL verlangt, kann es vorkommen, dass im Termin der Schuldner anwesend ist und SL bei Geboten verlangt!
Von daher gibt es keinen generellen Freibrief.
Der Bankenverrechnungsscheck sogenannter Bieterscheck ausgestellt von der Bank/Sparkasse des Interessenten, bezogen auf ein Konto bei der Deutschen Bundesbank oder einer Landesbank kostet vorzugsweise 35,-€. Bekommt man den Zuschlag nicht bzw. ist man nicht Meistbietender geblieben, erhält man diesen vom Gericht zurück und kann diesen zumeist am gleichen Tag wieder bei seiner Hausbank abgeben.