Schuldner stellt Antrag wegen persönlicher Härte (Suizid)
Verfasst: 07.10.2014, 21:58
Hallo,
bei einer Zwangsversteigerung stellt der Schuldner einen Antrag auf Aussetzung des Zwangsversteigerungsverfahrens. 3 Monate später entscheidet die Rechtspflegerin nach Erstellung eines Gutachtens über den Schuldner tatsächlich auf Zustimmung und Aussetzung des Verfahrens bis zum September 2015. Im gleichen Atemzug verweigert Sie mir als Höchstbietender den Zuschlag und teilt mit, wenn die betreibende Gläubigerbank in einem Jahr die Forderungen weiter betreiben möchte, wird eine neue Zwangsversteigerung stattfinden und es kann dann neu geboten werden. Noch könnte ich eine Woche lang gegen diesen Bescheid in Berufung gehen... dann allerdings vor dem Landericht. Bringt das Aufsicht auf Erfolg? Und warum bleibe ich nicht ein Jahr lang Höchstbietender und bekomme dann den Zuschlag erteilt? ist das korrekt das die Rechtspflegerin mir hier den Zuschlag verweigerte? Danke für eure Antworten im Voraus.
bei einer Zwangsversteigerung stellt der Schuldner einen Antrag auf Aussetzung des Zwangsversteigerungsverfahrens. 3 Monate später entscheidet die Rechtspflegerin nach Erstellung eines Gutachtens über den Schuldner tatsächlich auf Zustimmung und Aussetzung des Verfahrens bis zum September 2015. Im gleichen Atemzug verweigert Sie mir als Höchstbietender den Zuschlag und teilt mit, wenn die betreibende Gläubigerbank in einem Jahr die Forderungen weiter betreiben möchte, wird eine neue Zwangsversteigerung stattfinden und es kann dann neu geboten werden. Noch könnte ich eine Woche lang gegen diesen Bescheid in Berufung gehen... dann allerdings vor dem Landericht. Bringt das Aufsicht auf Erfolg? Und warum bleibe ich nicht ein Jahr lang Höchstbietender und bekomme dann den Zuschlag erteilt? ist das korrekt das die Rechtspflegerin mir hier den Zuschlag verweigerte? Danke für eure Antworten im Voraus.