Was muss gezahlt werden und worauf muss geachtet werden.
Verfasst: 04.10.2014, 22:54
Für alle die mal zur einer zv gehen und auch mitbieten wollen.
1) Was muss wann bezahlt werden?
2) worauf sollte mann auf alle Fälle achten?
3) welche versteckten Gefahren lauern?
4) was ist wenn der Rechtsfleger keinen Einsicht ins Grundbuch erlaubt und so verhindert das versteckte Lasten vorher entdeckt werden und Böse Überraschungen auftauchen?
Alles was ich noch vergessen habe.)
Mein Aktuelles Beispiel.
Auszug aus dem mir vorliegendem Gutachten.
Einfamilienhaus 113qm Wohnfläche Doppelhaushälfte.
Verkehrswert 72.000€
Mietverhältnisse sollen nicht bestehen.Das Bewertungsobjekt wurde zum Besichtigungszeitpunkt nicht benutzt.
Lasten in Abteilung II
Laufende Nummer 3 zu Lasten beider Grundstücke Eigentumsvormerkung für XXX.Bezug:Bewilligung vom 15.09.10
(UR-NR.xxx)Eingetragen am 22.09.2010
Bewertung:
Da im Zwangsversteigerungsverfahren Eintragungen in Abteilung II nicht zu berücksichtigen sind,erfolgt hier auch keine Würdigung der Eigentumsübertragungsvormerkung.Informatorisch wird mitgeteilt,das nach der erhaltenen Information der Kaufvertrag nicht vollzogen worden sein soll Schuldverhältnisse,die eventuell in Abteilung II des Grundbuchs verzeichnet sein können,werden in diesem Gutachten nicht berücksichtigt.Es wird davon ausgegangen,das gegebenfalls valutierende Schulden beim Verkauf gelöscht oder durch Reduzierung des Verkaufspreises ausgeglichen werden.
Besonderheiten:
Es besteht ein Wegerecht der Zufahrt zum Bewertungsobjekt.
Das Bewertungsobjekt soll weder über eine Brauchwasserversorgung verfügen noch über eine eigene Entsorgungsmöglichkeit der Abwässer verfügen.
Gemäß Baugenehmigung bestehen Anschlüsse an die Anlagen des Nachbargrundstückes.
1) Was muss wann bezahlt werden?
2) worauf sollte mann auf alle Fälle achten?
3) welche versteckten Gefahren lauern?
4) was ist wenn der Rechtsfleger keinen Einsicht ins Grundbuch erlaubt und so verhindert das versteckte Lasten vorher entdeckt werden und Böse Überraschungen auftauchen?
Alles was ich noch vergessen habe.)
Mein Aktuelles Beispiel.
Auszug aus dem mir vorliegendem Gutachten.
Einfamilienhaus 113qm Wohnfläche Doppelhaushälfte.
Verkehrswert 72.000€
Mietverhältnisse sollen nicht bestehen.Das Bewertungsobjekt wurde zum Besichtigungszeitpunkt nicht benutzt.
Lasten in Abteilung II
Laufende Nummer 3 zu Lasten beider Grundstücke Eigentumsvormerkung für XXX.Bezug:Bewilligung vom 15.09.10
(UR-NR.xxx)Eingetragen am 22.09.2010
Bewertung:
Da im Zwangsversteigerungsverfahren Eintragungen in Abteilung II nicht zu berücksichtigen sind,erfolgt hier auch keine Würdigung der Eigentumsübertragungsvormerkung.Informatorisch wird mitgeteilt,das nach der erhaltenen Information der Kaufvertrag nicht vollzogen worden sein soll Schuldverhältnisse,die eventuell in Abteilung II des Grundbuchs verzeichnet sein können,werden in diesem Gutachten nicht berücksichtigt.Es wird davon ausgegangen,das gegebenfalls valutierende Schulden beim Verkauf gelöscht oder durch Reduzierung des Verkaufspreises ausgeglichen werden.
Besonderheiten:
Es besteht ein Wegerecht der Zufahrt zum Bewertungsobjekt.
Das Bewertungsobjekt soll weder über eine Brauchwasserversorgung verfügen noch über eine eigene Entsorgungsmöglichkeit der Abwässer verfügen.
Gemäß Baugenehmigung bestehen Anschlüsse an die Anlagen des Nachbargrundstückes.