Informationsbeschaffung Zwangsversteigerung Expose Grundbuch
Verfasst: 20.09.2014, 15:15
Hallo,
ich habe vor eine Immobilie, die sich in einem Zwangsversteigerungsverfahren befindet, zu ersteigern.
Auf der Website zvg-portal.de wurde leider nur ein 5 seitiges Exposé dazu veröffentlicht.
Ich war gestern beim Amtsgericht und der zuständige Rechtspfleger hat mir die vollstädige Version ausgehändigt (ca. 60 Seiten). Hierbei durfte ich keine Kopien oder Fotos anfertigen - aus Datenschutzgründen !?
Auf die Frage, ob es möglich ist in das Gerundbuch Einsicht zu nehmen, hat der Rechtspfleger mich nur auf den bevorstehenden Zwangsverteigerungstermin hingewiesen! "Dort werde ich schon alles erfahren", so der Rechtspfleger.
Direkt danach habe ich den Gläubiger kontaktiert (Sparkasse) und gebeten mir das Exposé per E-Mail im .pdf Format zu übermitteln. Die zuständige Sachbearbeiterin darf es aber nicht weitergeben- aus Datenschutzgründen !?
Ist das ligitim? Die Immobilie steht schon fast 2 Jahre leer, der Eigentümer ist verstorben etc.
Ich benötige das Exposé in der vollständigen Version, weil ich:
1. mir alles in Ruhe durchlesen möchte und
2. ein Bekannter von mir (wohnt ca. 300 km von mir entfernt) sich das anschauen möchte
Gibt es dazu rechtliche Grundlagen? Was kann ich jetzt machen?
Ich freue mich auf eure Tipps und vielleicht auch bestimmte Tricks
ich habe vor eine Immobilie, die sich in einem Zwangsversteigerungsverfahren befindet, zu ersteigern.
Auf der Website zvg-portal.de wurde leider nur ein 5 seitiges Exposé dazu veröffentlicht.
Ich war gestern beim Amtsgericht und der zuständige Rechtspfleger hat mir die vollstädige Version ausgehändigt (ca. 60 Seiten). Hierbei durfte ich keine Kopien oder Fotos anfertigen - aus Datenschutzgründen !?
Auf die Frage, ob es möglich ist in das Gerundbuch Einsicht zu nehmen, hat der Rechtspfleger mich nur auf den bevorstehenden Zwangsverteigerungstermin hingewiesen! "Dort werde ich schon alles erfahren", so der Rechtspfleger.
Direkt danach habe ich den Gläubiger kontaktiert (Sparkasse) und gebeten mir das Exposé per E-Mail im .pdf Format zu übermitteln. Die zuständige Sachbearbeiterin darf es aber nicht weitergeben- aus Datenschutzgründen !?
Ist das ligitim? Die Immobilie steht schon fast 2 Jahre leer, der Eigentümer ist verstorben etc.
Ich benötige das Exposé in der vollständigen Version, weil ich:
1. mir alles in Ruhe durchlesen möchte und
2. ein Bekannter von mir (wohnt ca. 300 km von mir entfernt) sich das anschauen möchte
Gibt es dazu rechtliche Grundlagen? Was kann ich jetzt machen?
Ich freue mich auf eure Tipps und vielleicht auch bestimmte Tricks