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Kosten für Bieter

Verfasst: 11.07.2009, 17:27
von TURK
Hallo,

der Gläubiger ist ja zu jeder ZEit bis zum Zuschlag "Herr" der Zwangsversteigerung. Was passiert, wenn im zweiten Termin ein Bieter 50% des Verkehrswertes bietet, aber der Gläubiger dann das Verfahren während der Versteigerung stoppt? Entstehen dem Bieter irgendwelche Kosten?

Danke

Re: Kosten für Bieter

Verfasst: 13.07.2009, 10:17
von Yogi
egal aus welchem Grund kein Zuschlag erteilt wird, dem Bieter entstehen von Seiten des Gerichts keinerlei Kosten im Sinne von Gebühren. Kosten bzw. Nachteile können einem Bieter aber entstehen, wenn Bietsicherheit verlangt wird weil er eventuell einen Zinsausfall hinnehmen muss, solange sein Geld bei der Landesjustizkasse bis zur Rückzahlung liegt oder wenn er bei Sicherheitsleistung mittels Bankscheck oder Bankbürgschaft beim Kreditinstitut Gebühren zahlen muss.