Insolvenzverwalter und Zwangsverwalter
Verfasst: 07.07.2009, 23:21
Hallo Forum,
mich beschäftigt seit einiger Zeit Fragen den Insolvenzverwalter und Zwangsverwalter betreffend. Im konkreten:
a) Wann wird ein Insolvenzverwalter bzw. Zwangsverwalter eingesetzt? Generell bei jeder Zwangsversteigerung einer Immoblie?
b) Worin liegen genau die Unterschiede zwischen Insolvenzverwalter und Zwangsverwalter? Was sind deren beiden konkreten Aufgaben?
c) Wenn es einen Insolvenzverwalter gibt, ist dieser dann automatisch auch Zwangsverwalter oder kann diese Funktion auch in zwei getrennten Personen vorliegen?
d) Gibt es ein Gesetz und Paragraph in dem man die Aufgaben der beiden nachlesen kann, sprich deren Funktion und wann diese einzusetzen sind?
Habt besten Dank und abendliche Grüße
mich beschäftigt seit einiger Zeit Fragen den Insolvenzverwalter und Zwangsverwalter betreffend. Im konkreten:
a) Wann wird ein Insolvenzverwalter bzw. Zwangsverwalter eingesetzt? Generell bei jeder Zwangsversteigerung einer Immoblie?
b) Worin liegen genau die Unterschiede zwischen Insolvenzverwalter und Zwangsverwalter? Was sind deren beiden konkreten Aufgaben?
c) Wenn es einen Insolvenzverwalter gibt, ist dieser dann automatisch auch Zwangsverwalter oder kann diese Funktion auch in zwei getrennten Personen vorliegen?
d) Gibt es ein Gesetz und Paragraph in dem man die Aufgaben der beiden nachlesen kann, sprich deren Funktion und wann diese einzusetzen sind?
Habt besten Dank und abendliche Grüße