Hallo Forum,
mich beschäftigt seit einiger Zeit Fragen den Insolvenzverwalter und Zwangsverwalter betreffend. Im konkreten:
a) Wann wird ein Insolvenzverwalter bzw. Zwangsverwalter eingesetzt? Generell bei jeder Zwangsversteigerung einer Immoblie?
b) Worin liegen genau die Unterschiede zwischen Insolvenzverwalter und Zwangsverwalter? Was sind deren beiden konkreten Aufgaben?
c) Wenn es einen Insolvenzverwalter gibt, ist dieser dann automatisch auch Zwangsverwalter oder kann diese Funktion auch in zwei getrennten Personen vorliegen?
d) Gibt es ein Gesetz und Paragraph in dem man die Aufgaben der beiden nachlesen kann, sprich deren Funktion und wann diese einzusetzen sind?
Habt besten Dank und abendliche Grüße
Insolvenzverwalter und Zwangsverwalter
Moderator: Alfred_Hilbert
- Rudolf_Roenisch
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Re: Insolvenzverwalter und Zwangsverwalter
Hallo Shellphol,
a) Ein Insolvenzverwalter wird nur eingesetzt, wenn auf Schuldner- und/oder Gläubigerantrag ein Insolvenzverfahren durchzuführen ist. Dies hat mit einer Zwangsversteigerung vorerst nichts zu tun und ist hiervon getrennt zu betrachten.
Ein Zwangsverwalter wird ausschließlich auf Antrag des Gläubigers eingesetzt, vor allem dann, wenn das Objekt vermietet beziehungsweise vermietbar ist und zwar zur Sicherung der Mieten zugunsten des Gläubigers.
b) Vgl. a)
c) Vgl. a)
d) Die Zwangsverwaltung ist in den §§ 146 ff ZVG, das Insolvenzverfahren in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt.
a) Ein Insolvenzverwalter wird nur eingesetzt, wenn auf Schuldner- und/oder Gläubigerantrag ein Insolvenzverfahren durchzuführen ist. Dies hat mit einer Zwangsversteigerung vorerst nichts zu tun und ist hiervon getrennt zu betrachten.
Ein Zwangsverwalter wird ausschließlich auf Antrag des Gläubigers eingesetzt, vor allem dann, wenn das Objekt vermietet beziehungsweise vermietbar ist und zwar zur Sicherung der Mieten zugunsten des Gläubigers.
b) Vgl. a)
c) Vgl. a)
d) Die Zwangsverwaltung ist in den §§ 146 ff ZVG, das Insolvenzverfahren in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt.
Herzliche Grüße!
Rudolf Rönisch
Rudolf Rönisch