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Gutachten für diverse Wohnungen ohne Baugenehmigungen

Verfasst: 27.08.2014, 16:12
von compactteam
Ich habe hier einen besonderen Fall, der sich nach langen Recherchen als sehr schwierig heraus stellt. Nach Einsicht in die Gutachten im Amtsgericht war absolut nicht ersichtlich dass keine Baugehmigungen vorliegen. Das habe ich eher am Rande erfahren. Es liegen Gutachten für mehrere und verschiedene Wohnungen mit einem Gesamtwert von ca. 200000 € vor. In keinem Gutachten wird erwähnt, dass hier keine Baugehnemigung vorliegt. Es wird nur auf eine Genehmigung aus dem Jahr 2007 für einen Teil und somit für 4 Wohnungen der Wohnanlage hingewiesen, die aber nicht versteigert werden. Auch haben diese Wohnungen eine andere Postadresse und es sind auch nur 3 Wohnungen vorhanden. Das Grundstück ist nicht geteilt. Auch liegt für jede Wohnung eine Grundbuchnummer vor. Somit sollte eigentlich, zumindest für eine der Wohnungen die versteigert werden, eine Baugehnimung vorliegen. Das Bauamt hat aber allen Mietern der Wohnungen das Mietverhältnis gekündigt, sodass die Wohnungen jetzt leer stehen, und somit auch nicht mehr bewohnt werden dürfen. Ein Nutzung ohne Rückbau ist defintitiv nicht mehr möglich. Der Bauzustand ist allerdings nach der Kernsanierung 2009 als Neuwertig zu bezeichnen. Nach Aussage des Bauamt müsste ein Rückbau auf 1 Wohneinheit erfolgen, damit eine Baugehmigung eventuell rückwirkend erfolgen kann. Ein Architekt schätzt die Kosten dafür auf einen sechsstellige Betrag.
Der Termin ist in ca. 4 Wochen. Es gilt auch noch offiziell die 5/10 Grenze. Dann wäre das Objekt auf jeden Fall überteuert. Hat hier jemand schon mal in einem ähnlichen Fall Erfahrungen machen können ? Für mich stellt sich die Frage: Kann ein Gutachten über mehrere ETW erfolgen, wenn diese offiziell nicht da sein dürfen. Aus meiner Sicht werden hier Bietintressen getäuscht. Ich möchte aber trotzdem mitmischen und ein Gebot abgeben, damit die 5/10 Grenze fällt. Vielleicht kann mir jemand helfen, damit ich einen Wert abschätzen kann. Was ist so ein Objekt ohne Baugemigung und einer Nutzungsuntersagung wert.

Re: Gutachten für diverse Wohnungen ohne Baugenehmigungen

Verfasst: 29.08.2014, 15:56
von compactteam
Hallo Lesterb42,

besten Dank für die Antwort. Ich habe mir das auch fast so vorgestellt. Mittlerweile hat sich durch die Stadtverwaltung ergeben, dass eine Baugenehmigung rückwirkend erteilt wird, wenn die Wohnungen zu einer Einheit zurückgebaut werden. Da stellen sich widerum neue Fragen. Wie kann das Grundstück geteilt werden. Die derzeitigen 5 Wohnungen die versteigert werden stehen auf 50 % des Grundstück. Die anderen 3 Wohnungen auf der anderen 50 % Ich habe nächste Woche ein Gespräch mit dem Bauamt. Vielleicht kann mir vorab jemand wegen dem Grundstück weiterhelfen, wie eine Teilung des Grundstück aussehen könnte. Wenn die 5 Wohnungen zu einer Einheit zurückgebaut werden, müsste doch dann auch der Anteil am Grundstück 50 % sein. Oder liege ich da falsch.

Re: Gutachten für diverse Wohnungen ohne Baugenehmigungen

Verfasst: 02.09.2014, 11:47
von compactteam
Noch eine Frage zum Rückbau. Ist für einen eventuellen Rückbau zu einer Einheit ein Architekt erforderlich, oder kann der Rückbau durch entsprechende Fachfirmen nach Vorgaben durch das Bauamt erfolgen. Nach dem neusten Stand besteht eine Baugenehmigung für 1 Einheit. Diese soll dann auf ein EFH mit Einliegerwohnung ( ca. 35 qm ) geändert werden. Das 3 Geschoss soll lediglich entkernt werden,und in Zukunft als Speicher dienen. Die restlichen Einheiten sollen dann lediglich verbunden werden. Kennt sich jemand aus, wann ein Architekt mit eingebunden werden muss, bzw ob eine Planung überhaupt notwendig ist, da ja demBauamt das Objekt bekannt ist. Das Bauamt schweigt dazu. Eine verbindliche Auskunft habe ich bis heute nicht. Auch denke ich, dass ein Architekt, ein dermaßen vermurxtes Objekt auch nicht unbedingt gerne umplant.