Rechte und Pflichten
Verfasst: 08.08.2014, 09:20
Hallo,
vorneweg: ich bin Studentin (kein Jura, Finanzen o.ä.) und interessiere mich für das Thema Zwangsversteigerungen. Einfach nur reines Interesse, finde das ein spannendes Thema, natürlich kann ich sowas überhaupt nicht finanzieren oder wirklich mitbieten. Dass ich mir Zwangsversteigerungen einfach mal ansehen kann und es über den Ablauf selbst auch Informationsmöglichkeiten gibt, ist mir bekannt, aber wo ich nicht wirklich weiterkomme und was mich eigentlich interessiert:
Was darf man eigentlich mit Grundstücken oder Häusern, die man ersteigert, tun? Darf man z.B. ein verfallenes Haus kaufen (also eine Bruchbude, die aber noch steht) und darin wohnen, ohne es zu renovieren? Oder ist es z.B. vorgeschrieben, dass man innerhalb xy Monaten das Dach reparieren muss? Bei Grundstücken habe ich auch widersprüchliche Antworten gefunden: Die einen behaupten, man kann im Bauwagen, den man alle paar Monate hin- und herschiebt, auf einem angeschlossenen aber unbebauten Grundstück wohnen, andere sagen ganz klar: da darf man nur Gemüse anpflanzen oder ein Haus bauen.
Gibt es irgendwo verbindliche Informationsmöglichkeiten quasi als "Richtschnur für ganz Deutschland"? Oder ist das immer nur gemeindeabhängig? Vielleicht kennt da jmd, für den Einstieg etwas nicht zu kompliziert geschriebenes (wie gesagt, bin kein Jura-Student, völlig fachfremd). Danke, annabe
vorneweg: ich bin Studentin (kein Jura, Finanzen o.ä.) und interessiere mich für das Thema Zwangsversteigerungen. Einfach nur reines Interesse, finde das ein spannendes Thema, natürlich kann ich sowas überhaupt nicht finanzieren oder wirklich mitbieten. Dass ich mir Zwangsversteigerungen einfach mal ansehen kann und es über den Ablauf selbst auch Informationsmöglichkeiten gibt, ist mir bekannt, aber wo ich nicht wirklich weiterkomme und was mich eigentlich interessiert:
Was darf man eigentlich mit Grundstücken oder Häusern, die man ersteigert, tun? Darf man z.B. ein verfallenes Haus kaufen (also eine Bruchbude, die aber noch steht) und darin wohnen, ohne es zu renovieren? Oder ist es z.B. vorgeschrieben, dass man innerhalb xy Monaten das Dach reparieren muss? Bei Grundstücken habe ich auch widersprüchliche Antworten gefunden: Die einen behaupten, man kann im Bauwagen, den man alle paar Monate hin- und herschiebt, auf einem angeschlossenen aber unbebauten Grundstück wohnen, andere sagen ganz klar: da darf man nur Gemüse anpflanzen oder ein Haus bauen.
Gibt es irgendwo verbindliche Informationsmöglichkeiten quasi als "Richtschnur für ganz Deutschland"? Oder ist das immer nur gemeindeabhängig? Vielleicht kennt da jmd, für den Einstieg etwas nicht zu kompliziert geschriebenes (wie gesagt, bin kein Jura-Student, völlig fachfremd). Danke, annabe