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Haus ohne Wegerecht

Verfasst: 16.07.2014, 14:46
von Olympus
Hallo, ich bin neu im Forum und stecke noch nicht so tief im Thema wie die alten Hasen.
Unser Nachbarhaus soll demnächst zwangsversteigert werden. Wir hätten Interesse dieses zu kaufen. Das Gutachten habe ich seit 2 Wochen vorliegen und schon einige Auskünfte eingeholt die nicht aus dem Gutachten zu erlesen sind.

Fakten:

1. Das Haus ist mit dem Auto nur über einen 120m langen Privatweg zu erreichen (unser eigener). Es besteht kein Wegerecht über diesen Privatweg. Es gibt einen Anschluss an einen öffentlichen Wanderweg der 1,5km weit durch den Wald zur nächsten Strasse führt.

2. Das Grundbuch ist mit einem Bergschadenvollverzicht belastet.

3. Nach Auskunft vom Bauamt liegt in der jetzigen Ausführung der baulichen Anlagen eine "Duldung" vor.

4. Das Haus wurde seiner Zeit ohne Einwilligung meiner Großeltern bis an die Grundstücksgrenze gebaut.

Für die Punkte 1 und 2 hat der Gutachter eine Minderung von jeweils etwa 10% des Verkehrwertes eingesetzt (etwas wenig wie ich finde).
Die Punkte 3 und 4 sind im Gutachten nicht gewürdigt worden.
Weiter versetzte der Alteigentümer eigenmächtig die Grenzsteine und baute einen Zaun auf unser Grundstück (somit ist die Grenzbebauung nicht gleich offensichtlich). Meine Oma wollte keinen Streit und hat den Nachbarn machen lassen.

Dürfte ich in der Zwangsversteigerung nochmals verkünden das wir kein Wegerecht erteilen und die Wegnutzung untersagen. Weiter würde ich gerne wissen ob wir beim Versteigerungstermin schon den Rückbau verlangen können wenn wir das Haus nicht selbst ersteigern?

Wie ist eure Erfahrung mit solchen Problemhäusern?

Re: Haus ohne Wegerecht

Verfasst: 18.07.2014, 23:39
von Olympus
Hallo, mit verunsichern hat das nicht viel zu tun. Ich finde es einfach nur fair vorher schon bekannt zu geben was auf den neuen Eigentümer zukommt. Wäre es nicht das beste den Rechtspfleger zu empfehlen sich Informationen vom Bauamt zu holen (die sind schon seit Jahrzehnten im Klinsch mit dem Alteigentümer gewesen). Das Haus unterliegt derzeit nur der Duldung. Leider wird im Gutachten weder die illegale Grenzbabauung noch die derzeitige Duldung entsprechend gewürdigt. Auch ein Notwegerecht würde warscheinlich nicht greifen, da das Haus über einen weiteren Anschluss an einen öffentlichen Waldwanderweg (1,5km zur nächsten Strasse) verfügt.

Re: Haus ohne Wegerecht

Verfasst: 20.07.2014, 09:24
von Olympus
Hallo, natürlich bringt die Bekanntgabe dieser Informationen einen gewissen Vorteil für uns. Aber anders sehe ich auch, das die nicht Bekanntgabe einen "existenzbedrohenden" Nachteil für andere Bieter mit sich bringen kann.
Was das Gutachten angeht, steht dort tatsächlich nur " der baurechtliche Zustand konnte nicht hinreichend geprüft werden".

Wäre es nicht sinnvoll dem Rechtspfleger diese Informationen zukommen zu lassen, damit dieser genug Zeit hat die Richtigkeit zu prüfen? Wie gesagt ein einfacher Anruf beim Bauamt würde genügen.