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Verwalterzustimmung - Gebühren

Verfasst: 06.05.2014, 22:00
von towa75
Hallo,

ich habe im Rahmen einer Zwangsversteigerung eine ETW erworben. Lt. GB-Auszug ist die Verwalterzustimmung erforderlich. Diese wurde durch das Amtsgericht auch angefordert.

Für die Verwalterzustimmung sowie die notarielle Beglaubigung wurden mir nun entsprechende Rechnungen gestellt (182,53 EUR und 84,55 EUR).

Lt. Teilungserklärung ist die Verwalterzustimmung grundsätzlich erforderlich, außer bei Verkauf an Angehörige und Grundschuldgläubiger. Das Thema Zwangsversteigerung wurde leider nicht erwähnt.

Meine Frage daher, muss ich die Gebühren bezahlen (obwohl ich vor und auch noch nach dem Bieten in der Zwangsversteigerung gar nichts von den Kosten wußte) oder sind diese im Verteilungstermin durch die Hausverwaltung anzumelden oder trägt diese dierkt der Grundschuldgläubiger?

Vielen Dank!

Re: Verwalterzustimmung - Gebühren

Verfasst: 07.05.2014, 23:40
von towa75
Vielen Dank für die Antwort.

Die Notargebühren sind für die Unterschriftenbeglaubigung (keine Beurkundung) der Zustimmung der Hausverwaltung an das Amtsgericht.

Die Gebühren wurden mir durch die Hausverwaltung in Rechnung gestellt. Die Rechnungslegung erfolgte an die Hausverwaltung und wurden durch diese an mich durchgereicht.