Verwalterzustimmung - Gebühren
Verfasst: 06.05.2014, 22:00
Hallo,
ich habe im Rahmen einer Zwangsversteigerung eine ETW erworben. Lt. GB-Auszug ist die Verwalterzustimmung erforderlich. Diese wurde durch das Amtsgericht auch angefordert.
Für die Verwalterzustimmung sowie die notarielle Beglaubigung wurden mir nun entsprechende Rechnungen gestellt (182,53 EUR und 84,55 EUR).
Lt. Teilungserklärung ist die Verwalterzustimmung grundsätzlich erforderlich, außer bei Verkauf an Angehörige und Grundschuldgläubiger. Das Thema Zwangsversteigerung wurde leider nicht erwähnt.
Meine Frage daher, muss ich die Gebühren bezahlen (obwohl ich vor und auch noch nach dem Bieten in der Zwangsversteigerung gar nichts von den Kosten wußte) oder sind diese im Verteilungstermin durch die Hausverwaltung anzumelden oder trägt diese dierkt der Grundschuldgläubiger?
Vielen Dank!
ich habe im Rahmen einer Zwangsversteigerung eine ETW erworben. Lt. GB-Auszug ist die Verwalterzustimmung erforderlich. Diese wurde durch das Amtsgericht auch angefordert.
Für die Verwalterzustimmung sowie die notarielle Beglaubigung wurden mir nun entsprechende Rechnungen gestellt (182,53 EUR und 84,55 EUR).
Lt. Teilungserklärung ist die Verwalterzustimmung grundsätzlich erforderlich, außer bei Verkauf an Angehörige und Grundschuldgläubiger. Das Thema Zwangsversteigerung wurde leider nicht erwähnt.
Meine Frage daher, muss ich die Gebühren bezahlen (obwohl ich vor und auch noch nach dem Bieten in der Zwangsversteigerung gar nichts von den Kosten wußte) oder sind diese im Verteilungstermin durch die Hausverwaltung anzumelden oder trägt diese dierkt der Grundschuldgläubiger?
Vielen Dank!