Zuschlag aus Gründen § 74a oder § 85a ZVG versagt worden.

Sie haben Fragen zu Zwangsversteigerungen? Dann tauschen Sie sich hier mit anderen Forumsteilnehmern aus. *** Die im Forum gegeben Auskünfte stellen selbstverständlich keine Rechtsberatung dar. Eine Haftung ist ausgeschlossen! ***

Moderator: Alfred_Hilbert

fraumüller
Beiträge: 1
Registriert: 29.04.2014, 13:46

Zuschlag aus Gründen § 74a oder § 85a ZVG versagt worden.

Beitragvon fraumüller » 29.04.2014, 13:58

Hallo zusammen,

ich kenne mich mit dem ganzen Thema rund um Zwangsversteigerungen leider nicht so super aus. Da mein Partner und ich jetzt aber unser Traumhaus gefunden haben und dieses in der ZV ist, informieren wir uns so gut es geht.

Unser Traumobjekt befindet sich bereits im dritten ZV-Termin. Laut Amtsgericht gibt es keine Grenzen mehr, da in einem früheren Termin der Zuschlag aus den Gründen des § 74a oder § 85a ZVG versagt worden ist
Kann mir hier jemand sagen was das genau für uns bedeutet? Wir wissen, dass das Objekt im letzten Termin nicht zu der 7/10 Grenze weggegangen ist. Bedeutet es jetzt, dass es tatsächlich 'keine Grenzen' mehr gibt? Oder kann die Bank, als Hauptgläubiger den Zuschlag doch noch versagen? Oder kann die Bank wirklich höchstens nur noch selber mitbieten?
Wir haben unsere ganz klare Grenze und hoffen sehr, es dafür zu bekommen oder im besten Fall natürlich für weniger, aber wir möchten auch nicht 'zu wenig' bieten und dann im nachhinein von der Bank gesagt bekommen, dass sie den Zuschlag verweigern. Kann mir hier jemand eine Auskunft darüber erteilen?

Vielen Dank im voraus!

DeGeEll
Beiträge: 4
Registriert: 01.04.2014, 13:09

Re: Zuschlag aus Gründen § 74a oder § 85a ZVG versagt worden

Beitragvon DeGeEll » 29.04.2014, 14:08

Ich habe die Erfahrung das die ZV-treibende Bank auf Anfrage ihr Limit mitteilt, ab dem sie zufrieden wäre.


Zurück zu „Zwangsversteigerung - Alle Themen“