Zuschlag und wie geht es nun weiter
Verfasst: 17.04.2014, 17:42
Servus liebes Forum.
Habe jetzt schon sehr viel zu diesem Thema gelesen.
Nun aber doch ein paar kleine Fragen.
Der Versteigerungstermin war am 25.2. (es war der dritte). Kurz vor Beginn wurden durch den Schuldner (nicht anwesend) meherer Anträge eingereicht. Termin wurde um 1h verschoben, da die RPin erstmal alles sichten musste.
Termin wurde dann trotzdem durchgeführt mit der Ansage, dass nach dem Termin noch keine Zuschlagsbeschluss erteilt wird, dass die ganzen Eingaben noch zu prüfen wären.
Jetzt knapp 2 Monate später habe ich als Höchstbieter in dem Termin den Zuschlag erteilt bekommen.
Meine Frage, wie es jetzt am sinnvollsten weitergeht.
Der Zuschlag wurde erteilt.
Wie lange dauert in der Regel die Zustellung des Bescheides? Der Schuldner bekommt diesen ja auch zur selben Zeit?
Ab dessen Zugang beim Schuldner hat dieser ja dann 14 Tage Zeit Beschwerde einzulegen, ansonsten ist dieser rechtskräftig.
Soll ich den Alteigentümer nun schon sofort kontaktieren oder erst nachdem mir der Zuschlagsbeschluss zugestellt wurde?
Falls durch den AE Beschwerde gegen den Beschluss eingereicht wird, werde ich darüber vom Gericht informiert oder muss ich dann selber mal nach einer gewissen Zeit nachhaken?
Danke und viele Grüße.
Habe jetzt schon sehr viel zu diesem Thema gelesen.
Nun aber doch ein paar kleine Fragen.
Der Versteigerungstermin war am 25.2. (es war der dritte). Kurz vor Beginn wurden durch den Schuldner (nicht anwesend) meherer Anträge eingereicht. Termin wurde um 1h verschoben, da die RPin erstmal alles sichten musste.
Termin wurde dann trotzdem durchgeführt mit der Ansage, dass nach dem Termin noch keine Zuschlagsbeschluss erteilt wird, dass die ganzen Eingaben noch zu prüfen wären.
Jetzt knapp 2 Monate später habe ich als Höchstbieter in dem Termin den Zuschlag erteilt bekommen.
Meine Frage, wie es jetzt am sinnvollsten weitergeht.
Der Zuschlag wurde erteilt.
Wie lange dauert in der Regel die Zustellung des Bescheides? Der Schuldner bekommt diesen ja auch zur selben Zeit?
Ab dessen Zugang beim Schuldner hat dieser ja dann 14 Tage Zeit Beschwerde einzulegen, ansonsten ist dieser rechtskräftig.
Soll ich den Alteigentümer nun schon sofort kontaktieren oder erst nachdem mir der Zuschlagsbeschluss zugestellt wurde?
Falls durch den AE Beschwerde gegen den Beschluss eingereicht wird, werde ich darüber vom Gericht informiert oder muss ich dann selber mal nach einer gewissen Zeit nachhaken?
Danke und viele Grüße.