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Zuschlag und wie geht es nun weiter

Verfasst: 17.04.2014, 17:42
von ofenheizer
Servus liebes Forum.

Habe jetzt schon sehr viel zu diesem Thema gelesen.
Nun aber doch ein paar kleine Fragen.
Der Versteigerungstermin war am 25.2. (es war der dritte). Kurz vor Beginn wurden durch den Schuldner (nicht anwesend) meherer Anträge eingereicht. Termin wurde um 1h verschoben, da die RPin erstmal alles sichten musste.
Termin wurde dann trotzdem durchgeführt mit der Ansage, dass nach dem Termin noch keine Zuschlagsbeschluss erteilt wird, dass die ganzen Eingaben noch zu prüfen wären.
Jetzt knapp 2 Monate später habe ich als Höchstbieter in dem Termin den Zuschlag erteilt bekommen.

Meine Frage, wie es jetzt am sinnvollsten weitergeht.
Der Zuschlag wurde erteilt.
Wie lange dauert in der Regel die Zustellung des Bescheides? Der Schuldner bekommt diesen ja auch zur selben Zeit?
Ab dessen Zugang beim Schuldner hat dieser ja dann 14 Tage Zeit Beschwerde einzulegen, ansonsten ist dieser rechtskräftig.
Soll ich den Alteigentümer nun schon sofort kontaktieren oder erst nachdem mir der Zuschlagsbeschluss zugestellt wurde?
Falls durch den AE Beschwerde gegen den Beschluss eingereicht wird, werde ich darüber vom Gericht informiert oder muss ich dann selber mal nach einer gewissen Zeit nachhaken?

Danke und viele Grüße.

Re: Zuschlag und wie geht es nun weiter

Verfasst: 21.04.2014, 17:38
von ofenheizer
Naja, die betreffende Rechtspflegerin scheint nicht sehr auskunftsfreudig zu sein und anscheinden sehr angenervt von ihrer Arbeit (so mein Eindruck).
Beim Termin zur Verkündung des Zuschlagsbeschlusses hatte ich auch gleich nach einer vollstreckbaren Ausfertigung gefragt und sie meinte, das solle ich eine Woche später in der Geschäftsstelle beantragen.
Auf Nachfrage wie lange denn Ihrer Erfahrung nach solche Gerichtsentscheidungen hier in der Regel dauern, wollte Sie auch nichts zu sagen.
Da hatte ich bei Versteigerungsterminen, die ich mir aus Interesse angesehen habe schon ganz andere Rechtspflegerinnen erlebt, die dann die Zeit zu einem intensiven Austausch nutzte (weile keine Bieter oder beteiligte Personen anwesend waren).

Daher ja hier meine grundsätzlichen Fragen :D

Re: Zuschlag und wie geht es nun weiter

Verfasst: 10.05.2014, 11:45
von ofenheizer
Ok.
Vollstreckbare Ausfertigung habe ich schon und da der AE sich nach kurzem Kontakt und Absprache grundlegender Dinge zur Räumung nicht mehr meldet, wurde auch vorsichtshalber der zuständige Gerichtsvollzieher mit der Räumung beauftragt.
Beschwerde gegen den Beschluss wurde bisher noch nicht eingelegt.
Habe dem AE eine Frist bis zum 31.5. zur Räumung gegeben und eine Nutzungsentschädigung eingefordert und über die Beauftragung des GVZ (der meinte am Telefon, dass wegen der Fristen eine Räumung Ende Juni möglich wäre).

Also mal schauen, ob sich der AE nochmal meldet.

Das bringt mich aber zu einer anderen Frage, wozu ich keine Infos im Netz gefunden habe.
Was ist eigentlich mit den ganzen Versorgerverträgen, wie Strom, Wasser, Abwasser, Müll, Gas? Die sind doch alle personengebunden und nicht wie die Grundsteuer (hier zahle ich ja ab Zuschlag) an das Objekt? Soll/muss die der AE kündigen? Wenn nicht, reicht es hier bei Übergabe alle Zählerstände zu erfassen und ich kann das den Versorgern mitteilen?

Re: Zuschlag und wie geht es nun weiter

Verfasst: 12.05.2014, 11:30
von ofenheizer
Danke für die Info.
So hatte ich das auch geplant.
Gebäudeversicherung habe ich vorsorglich mit dem Zuschlag abgeschlossen, da ich nicht weiss, ob eine beim AE vorhanden ist (wovon ich eigentlich nicht ausgehe, wenn ich fehlenden Abgaben an die Stadt für Anschlussgebühren und Grundsteuer aus den letzten Jahren sehe, wird er auch keine Versicherung mehr bezahlt haben und die im dann wohl gekündigt haben).

Mal schauen wie es weitergeht.