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Teilung des Eigentum nicht vollständig durchgeführt

Verfasst: 17.02.2014, 16:44
von compactteam
Hallo,

ich habe da gerade ein Objekt im Auge. Hier habe ich bereits ein Gebot abgegeben, sodaß der Zuschlag verweigert werden musste. da aus meiner Sicht das Gutachten hierzu nicht so richtig ist. Hintergrund ist, dass im Gutachten eine Wohnung mit einerTerasse begutachtet wurde, nirgenwo aber ersichtlich ist zu welcher ETW diese Terasse eigentlich zugeordnet ist. Eine Teilungserklärung gibt es anscheinend auch nirgends. Das Gutachten konnte ich auch erst bei dem Versteigerungstermin einsehen.
Frage 1. Wo bekomme ich eine Kopie der Teilungserklärung her, bzw.wo und wie kann ich in Erfahrung bringen wo die Terasse mit immerhin ca. 20-25 gm zugeordnet ist. Die Teilung von Strom, Wasser ist ebenfalls nicht vollzogen.

Problem Nr. 2 . Bei der Teilung wurde dem Objekt auch ein Zimmer ( Schlafzimmer ) zu geordnet. Dieses ist aber ausserhalb der Wohnung und sollte über den Flur zugänglich sein. Soweit der Gutachter. Richtig ist aber, das der Zugang versperrt ist, und das Zimmer mit einem Durchbruch an die Nachbarwohnung, die nicht Teil der ZV ist angebunden wurde. Jetzt kommt aber der Hammer. Dieses Zimmer wurde aber über die Nachbarwohnung vermietet und ist bewohnt. Ein Zugriff ist somit bei einem Erwerb gar nicht möglich. Ich habe mir die Nachbar Wohnung angesehen. Hierzu besteht auch ein rechtsgültiger Mietvertrag. Die Tür ist von innen sogar noch vorhanden. Die Gäubigerbank schüttelt nur mit dem Kopf. Die gesammte Wohnfläche wurde mit ca. 80gm angegeben. Ohne dieses Zimmer und eventuell der Terrasse liegt die Wohnfläche aber nur bei ca. 53gm. Sicherlich drückt das alles den Kurs. Keine Frage. Wie sieht das aber gerade mit dem Zimmer in der Praxis aus. Es besteht Eigentum bei einem Zuschlag, aber ohne Zugriffsmöglichkeit. ? Da gibt es wohl Ärger mit dem Eigentümer der Nachbarwohnung. Wir reden hier immerhin von einem Gutachterwert in Höhe von 65.000 € für die Wohnung
Wer kann helfen.
Besten Dank

Re: Teilung des Eigentum nicht vollständig durchgeführt

Verfasst: 19.02.2014, 17:48
von compactteam
Hallo Lesterb42.
Danke für die Info. Leider gibt es zu dem Objekt keine Hausverwaltung, da der noch Eigentümer die Teilung Privat vollzogen hat. Alle Wohnungen wurden von Familienmitgliedern bewohnt. Mit der Gläubiger Bank habe ich auch Kontakt aufgenommen. Denen liegt angeblich aber auch keine Teilungserklärung vor. Gibt es noch andere Möglichkeiten. Eventuell dass die Bank über das Grundbuchamt oder direkt beim Amtsgericht die Teilungserkärung einsehen oder anfordern kann. Die Bank sollte doch auch ein Eigenintresse haben. Schließlich kommt jetzt der 3.Termin. Den Weg über das Landgericht möchte ich nicht gehen. Dafür ist mir der Aufwand zu hoch. Der Wert der Wohnung steht dann auch in keinem Verhältnis zum Aufwand.