Änderung des Mietvertrag nach dem Verteiltermin
Verfasst: 23.01.2014, 15:52
Hallo,
ich habe im November 2013 eine ETW ersteigert. In einigen Tagen steht nun der Verteiltermin und der Grundbucheintrag an.
Jetzt habe ich noch einige Fragen zum Mietvertrag.
Frage 1: Der Mietvertrag läuft ja noch zwischen dem Vorbesitzer und dem Mieter seit 2008. Kann oder muss ich den Mietvetrag auf meinen Namen umschreiben.
Frage2: Wenn eine Umschreibung möglich bzw. notwendig ist, kann ich hierzu einen Staffelmietvertrag machen.
Der alte Mietvertrag ist inhaltlich etwas überholt.
Frage 3. Mein Mieter ist Harz4 Empfänger. Wenn ich jetzt eine Mietvertrag mit einer jährlichen Anpassung von 5 % vereinbare, macht das Arbeitsamt wegen den Grenzen hier mit. Die derzeitige Miete entspricht aktuell dem Mietspiegel, da diese bereits 2008 zu hoch angesetzt war.
Besten Dank
ich habe im November 2013 eine ETW ersteigert. In einigen Tagen steht nun der Verteiltermin und der Grundbucheintrag an.
Jetzt habe ich noch einige Fragen zum Mietvertrag.
Frage 1: Der Mietvertrag läuft ja noch zwischen dem Vorbesitzer und dem Mieter seit 2008. Kann oder muss ich den Mietvetrag auf meinen Namen umschreiben.
Frage2: Wenn eine Umschreibung möglich bzw. notwendig ist, kann ich hierzu einen Staffelmietvertrag machen.
Der alte Mietvertrag ist inhaltlich etwas überholt.
Frage 3. Mein Mieter ist Harz4 Empfänger. Wenn ich jetzt eine Mietvertrag mit einer jährlichen Anpassung von 5 % vereinbare, macht das Arbeitsamt wegen den Grenzen hier mit. Die derzeitige Miete entspricht aktuell dem Mietspiegel, da diese bereits 2008 zu hoch angesetzt war.
Besten Dank