Verfahrensfehler?
Verfasst: 11.11.2013, 15:36
Ich habe vor einigen Tagen an einer Zwangsversteigerung teilgenommen. Der Termin begann verspätet, da die Rechtspflegerin noch mit einer beteiligten Partei (Bank mit nachrangiger Forderung) telefonieren musste. Die RP hatte nämlich vergessen, diese ordnungsgemäß am Verfahren zu beteiligen.
Nach eigener Aussage wollte die RP den Termin eigentlich platzen lassen. Doch nachdem telefonisch erstmal keine Einwände kamen, entschied sie sich zu folgendem Kompromiss:
Der endgültige Zuschlag soll erst in 2 Wochen erteilt werden, um der Bank die Gelegenheit zu geben, die Akten einzusehen und im Zweifelsfall Einspruch einzulegen. Hauptgläubiger war einverstanden.
Versteigerung wurde durchgeführt. Zuschlag wurde erteilt. Leider nicht an mich.
Meine Fragen:
-Stellt dieser Sachverhalt einen Verfahrensfehler dar?
-Kann ich mit Aussicht auf Erfolg Widerspruch gegen den Versteigerungstermin einlegen und eine Wiederholung fordern? Schließlich hat dieser „Zuschlag unter Vorbehalt“ bei einigen potentiellen Bietern (so bei mir) zu einer Verunsicherung geführt, die sich natürlich auch in niedrigeren Geboten niedergeschlagen hat.
- Ist ein solcher Widerspruch mit Kosten verbunden?
Vielen Dank für Ihre Einschätzung
Nach eigener Aussage wollte die RP den Termin eigentlich platzen lassen. Doch nachdem telefonisch erstmal keine Einwände kamen, entschied sie sich zu folgendem Kompromiss:
Der endgültige Zuschlag soll erst in 2 Wochen erteilt werden, um der Bank die Gelegenheit zu geben, die Akten einzusehen und im Zweifelsfall Einspruch einzulegen. Hauptgläubiger war einverstanden.
Versteigerung wurde durchgeführt. Zuschlag wurde erteilt. Leider nicht an mich.
Meine Fragen:
-Stellt dieser Sachverhalt einen Verfahrensfehler dar?
-Kann ich mit Aussicht auf Erfolg Widerspruch gegen den Versteigerungstermin einlegen und eine Wiederholung fordern? Schließlich hat dieser „Zuschlag unter Vorbehalt“ bei einigen potentiellen Bietern (so bei mir) zu einer Verunsicherung geführt, die sich natürlich auch in niedrigeren Geboten niedergeschlagen hat.
- Ist ein solcher Widerspruch mit Kosten verbunden?
Vielen Dank für Ihre Einschätzung