eingetragene Grundschuld, Kosten, Räumung
Verfasst: 06.09.2013, 11:59
Hallo!
Wenn im Grundbuch eine vorrangige Grundschuld ohne Brief eingetragen ist, wie erfährt man denn, wie viel *tatsächlich* noch durch den Ersteigerer zu bezahlen wäre, also wie es mit der Tilgung aussieht? Steht dies in dem Gutachten drin oder hat man Auskunftsansprüche gegen Wenauchimmer? Kann man das auch vor der Einleitung der ZwV in Erfahrung bringen…?
Sind auch hohe Zinsen (18%) vorrangiger Eintragungen durch den Ersteigerer zu bedienen?
Kostet die ZwV den Schuldner auch etwas (was?) oder trägt die Kosten sämtlich der Betreibende (um sie sich aus dem Erlös wieder zu holen)?
Was passiert mit der Wohnungseinrichtung bei der Zwangsräumung des ehemaligen Eigentümers nach Ersteigerung? Kann man die einfach entsorgen oder muss man sie verwahren etc, wie bei einer normalen Zwangsräumung?
Vielen Dank für jeden Hinweis!!!
Wenn im Grundbuch eine vorrangige Grundschuld ohne Brief eingetragen ist, wie erfährt man denn, wie viel *tatsächlich* noch durch den Ersteigerer zu bezahlen wäre, also wie es mit der Tilgung aussieht? Steht dies in dem Gutachten drin oder hat man Auskunftsansprüche gegen Wenauchimmer? Kann man das auch vor der Einleitung der ZwV in Erfahrung bringen…?
Sind auch hohe Zinsen (18%) vorrangiger Eintragungen durch den Ersteigerer zu bedienen?
Kostet die ZwV den Schuldner auch etwas (was?) oder trägt die Kosten sämtlich der Betreibende (um sie sich aus dem Erlös wieder zu holen)?
Was passiert mit der Wohnungseinrichtung bei der Zwangsräumung des ehemaligen Eigentümers nach Ersteigerung? Kann man die einfach entsorgen oder muss man sie verwahren etc, wie bei einer normalen Zwangsräumung?
Vielen Dank für jeden Hinweis!!!