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Verst.termin anberaumt, Anmeldung von Forderungen

Verfasst: 31.08.2026, 12:43
von Mr_Tom
Liebe Forenmitglieder,

ich habe eine Sicherungshypothek beim Schuldner eintragen lassen. Die Beschlagnahme war aber schon vorher. Forderung ist zwischenzeitlich angemeldet. Jetzt kam der Termin zur Versteigerung und der Hinweis, dass man 3 Wochen vor Termin eine genaue Berechnung einreichen möchte.

Ich bin mir jetzt nicht sicher, bis zu welchem Termin ich Zinsen ausrechnen soll oder trage ich einfach die Forderung mit der ausgeurteilten Zinshöhe (zzgl. Zinsen iHv 5 % über Basis) mit. Ich finde Literatur mit 2 Wochen nach Termin, aber wohl nur, wenn Forderung vor Beschlagnahme im Grundbuch eingetragen war; andere Literatur, die besagt, dass bis zum Verteilungstemin zu verzinsen ist....

Wie genau muss die Berechnung eigentlich sein? Muss jede einzelne Vollstreckungsmaßnahme aufgeführt werden?

Nach Eintragung der Sicherungshypothek sind auch noch weitere Kosten in der Vollstreckung angefallen; diese dürften ja hier - leider - keine Rolle spielen und können nicht angemeldet werden oder?

Vielen Dank!
Tom