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Versteigerungsantrag teilweise zurückgenommen

Verfasst: 30.05.2026, 16:57
von Fossi
Guten Tag,

als ZV-Neulinge (Bietinteressenten) stehen wir gerade vor einer Frage, auf die wir bislang keine rechte Antwort gefunden haben. Hintergrund ist eine Zwangsversteigerung (keine Teilungsversteigerung), deren erster Termin kurzfristig aufgehoben wurde. Inzwischen wissen wir, dass dies auf Antrag des betreibenden Gläubigers geschah; die Zwangsversteigerung wurde ursprünglich von Rang 6 aus betrieben.
Der Gläubiger hat jetzt den Antrag teilweise zurückgenommen, da der Vollstreckungstitel der von ihm vertretenen Gläubiger aufgehoben wurde. Für die Zwangsversteigerung selbst ist bereits ein neuer Termin festgelegt worden.
Nun zu unserer Frage: Bedeutet das jetzt, dass ein neuer Gläubiger "nachrutscht", der das Verfahren betreibt? Oder bleibt es offiziell bei der ursprünglichen Konstellation, nur dass der Gläubiger aus Rang 6 nicht mehr bedient werden muss, und "nur" noch die Forderungen aus Rang 1-5 (hier ist es nur ein einziger Gläubiger, der alle fünf Ränge beansprucht) bestehen bleiben?

Hintergrund unserer Frage ist ein Interesse an einem freihändigen Verkauf des Objektes - wir würden dann gern Kontakt mit dem Gläubiger des Ranges 1-5 aufnehmen, wollen aber natürlich keine Fehler dabei machen.
Vielleicht können Sie uns sagen, ob wir den Sachverhalt so richtig verstanden haben?

Vielen Dank!

Re: Versteigerungsantrag teilweise zurückgenommen

Verfasst: 30.05.2026, 21:21
von Addi
Ein freihändiger Verkauf wird nicht mehr möglich sein, weil alle Grundpfandrechtsgläubiger hiervon partizipieren wollen und zudem auch die Schuldner mitspielen müssen.
Wäre dies im Vorfeld schon möglich gewesen, wäre es nicht zur Versteigerung gekommen.
Betreibt ein Gläubiger aus dem 1. Rang in Abteilung III des Grundbuches, bleiben keine Rechte im Grundbuch bestehen, was für Bieter interessanter ist.
Betreibt ein Gläubiger allein aus der 6.Position im Grundbuch bleiben alle 5 vorhergehenden Rechte bestehen und liegen wertmäßig meist über dem Verkehrswert, da rechnerisch immer noch die eingetragenen dinglichen Zinsen von 15% und mehr zu berücksichtigen sind.

Re: Versteigerungsantrag teilweise zurückgenommen

Verfasst: 31.05.2026, 00:11
von Fossi
Vielen Dank für die umgehende Antwort!

Dann "streichen" wir gedanklich die Option des freihändigen Kaufs und warten auf den ZV-Termin - bis dahin sollten wir auch klären können, wie hoch die bestehenbleibenden Rechte in Rang 1-5 tatsächlich noch sind und ob sich eine Teilnahme bei der ZV für uns überhaupt lohnt ...

Nochmals besten Dank für Ihre Antwort!