TV mit hoher Grundschuld
Verfasst: 26.05.2026, 20:04
Hallo Forum,
Ich habe mich lange und intensiv im Forum eingelesen. Trotzdem würde ich gerne meinen Fall einmal hier adressieren, da es nunmal ein wichtiger Aspekt, was die Zukunft angeht.
Ich versuche gerade die Mechanik einer Teilungsversteigerung bei bestehender hoher Grundschuld wirklich konkret zu verstehen, weil ich dazu inzwischen sehr unterschiedliche Aussagen bekommen habe.
Meine Konstellation:
* Geschiedene Eheleute
* Gemeinsame Immobilie (je 50 %)
* Verkehrswert laut Gutachten ca. 620.000 €
* Eingetragene Grundschuld: 500.000 €
* Tatsächliche Restschuld bei der Bank: ca. 380.000 €
* Kreditraten werden aktuell ordnungsgemäß bedient
* Teilungsversteigerung wurde vorsorglich eingeleitet bzw. steht im Raum
* Die Bank selbst betreibt aktuell keine Zwangsversteigerung
Ich versuche insbesondere zu verstehen, wie sich die hohe Grundschuld im ersten und zweiten Versteigerungstermin konkret auswirkt.
Mir wurden dazu inzwischen zwei völlig unterschiedliche Sichtweisen erklärt:
Variante A:
Die 500.000 € Grundschuld bleiben im geringsten Gebot bestehen. Dadurch müsste ein Bieter wirtschaftlich mindestens diese Belastung mit übernehmen. Das würde Fremdbieter stark abschrecken und die Immobilie für Außenstehende eher unattraktiv machen. Aber auch, eine Sicherheit für mich, dass das Haus nicht „verramscht“ wird.
Variante B:
Die hohe Grundschuld schützt die Eigentümer gerade nicht. Es könne theoretisch passieren, dass jemand nur den Baranteil zahlt, die Grundschuld bestehen bleibt und die ursprünglichen Darlehensschuldner trotzdem weiter auf den 380.000 € Krediten sitzen bleiben, bis die Bank selbst irgendwann vollstreckt.
Genau dort komme ich gedanklich nicht mehr sauber mit.
Meine konkreten Fragen an die Experten hier:
1. Wie läuft das bei einer Teilungsversteigerung mit bestehenbleibender Grundschuld praktisch wirklich ab?
2. Wenn ein Fremdbieter z. B. wirtschaftlich 510k ersteigert:
* Was passiert dann konkret mit dem bestehenden Kredit?
* Bleiben die ursprünglichen Darlehensnehmer tatsächlich weiter voll haftend?
* Oder wird die Bank typischerweise aus dem Verfahren bzw. der Folgeabwicklung wirtschaftlich umgehend bedient?
3. Wie relevant ist die nominelle Grundschuld von 500k tatsächlich für:
* das geringste Gebot,
* die 5/10- und 7/10-Grenzen,
* und das reale Risiko für die bisherigen Eigentümer?
4. Ist es praxisnah, dass ein Fremdbieter eine bestehenbleibende hohe Grundschuld einfach dauerhaft „mitlaufen“ lässt?
Oder wird in der Praxis immer zeitnah:
* abgelöst,
* umgeschuldet,
* oder neu finanziert?
5. Welche Rolle spielt dabei, dass die Bank aktuell keinen Zahlungsrückstand hat und die Kredite sauber bedient werden?
Mir geht es ausdrücklich um die technische/juristische Mechanik der Teilungsversteigerung mit hoher Grundschuld und der Restschuld.
Vielen Dank vorab.
Ich habe mich lange und intensiv im Forum eingelesen. Trotzdem würde ich gerne meinen Fall einmal hier adressieren, da es nunmal ein wichtiger Aspekt, was die Zukunft angeht.
Ich versuche gerade die Mechanik einer Teilungsversteigerung bei bestehender hoher Grundschuld wirklich konkret zu verstehen, weil ich dazu inzwischen sehr unterschiedliche Aussagen bekommen habe.
Meine Konstellation:
* Geschiedene Eheleute
* Gemeinsame Immobilie (je 50 %)
* Verkehrswert laut Gutachten ca. 620.000 €
* Eingetragene Grundschuld: 500.000 €
* Tatsächliche Restschuld bei der Bank: ca. 380.000 €
* Kreditraten werden aktuell ordnungsgemäß bedient
* Teilungsversteigerung wurde vorsorglich eingeleitet bzw. steht im Raum
* Die Bank selbst betreibt aktuell keine Zwangsversteigerung
Ich versuche insbesondere zu verstehen, wie sich die hohe Grundschuld im ersten und zweiten Versteigerungstermin konkret auswirkt.
Mir wurden dazu inzwischen zwei völlig unterschiedliche Sichtweisen erklärt:
Variante A:
Die 500.000 € Grundschuld bleiben im geringsten Gebot bestehen. Dadurch müsste ein Bieter wirtschaftlich mindestens diese Belastung mit übernehmen. Das würde Fremdbieter stark abschrecken und die Immobilie für Außenstehende eher unattraktiv machen. Aber auch, eine Sicherheit für mich, dass das Haus nicht „verramscht“ wird.
Variante B:
Die hohe Grundschuld schützt die Eigentümer gerade nicht. Es könne theoretisch passieren, dass jemand nur den Baranteil zahlt, die Grundschuld bestehen bleibt und die ursprünglichen Darlehensschuldner trotzdem weiter auf den 380.000 € Krediten sitzen bleiben, bis die Bank selbst irgendwann vollstreckt.
Genau dort komme ich gedanklich nicht mehr sauber mit.
Meine konkreten Fragen an die Experten hier:
1. Wie läuft das bei einer Teilungsversteigerung mit bestehenbleibender Grundschuld praktisch wirklich ab?
2. Wenn ein Fremdbieter z. B. wirtschaftlich 510k ersteigert:
* Was passiert dann konkret mit dem bestehenden Kredit?
* Bleiben die ursprünglichen Darlehensnehmer tatsächlich weiter voll haftend?
* Oder wird die Bank typischerweise aus dem Verfahren bzw. der Folgeabwicklung wirtschaftlich umgehend bedient?
3. Wie relevant ist die nominelle Grundschuld von 500k tatsächlich für:
* das geringste Gebot,
* die 5/10- und 7/10-Grenzen,
* und das reale Risiko für die bisherigen Eigentümer?
4. Ist es praxisnah, dass ein Fremdbieter eine bestehenbleibende hohe Grundschuld einfach dauerhaft „mitlaufen“ lässt?
Oder wird in der Praxis immer zeitnah:
* abgelöst,
* umgeschuldet,
* oder neu finanziert?
5. Welche Rolle spielt dabei, dass die Bank aktuell keinen Zahlungsrückstand hat und die Kredite sauber bedient werden?
Mir geht es ausdrücklich um die technische/juristische Mechanik der Teilungsversteigerung mit hoher Grundschuld und der Restschuld.
Vielen Dank vorab.