ZV Verfahren nachrangiges Wohnrecht
Verfasst: 06.05.2026, 08:11
Guten Tag,
wir haben aktuell den Fall, dass das elterliche Haus zwangsversteigert wird. Aktuell haben wir ein im Grundbuch nachrangig eingetragenes Wohnrecht das bei Zuschlag erlöscht. Welche Möglichkeiten bestehen für uns einen Wertersatz aus dem Versteigerungserlös geltend zu machen?
Hintergrund ist der: Wir haben vor einigen Jahren am elterlichen Haus einen Anbau auf unser Kosten vorgenommen. Schriftlich haben wir vom Eigentümer dass das Haus verkauft werden sollte und wir aus dem Erlös die Baukosten erstattet bekämen. Ein entsprechendes Wohnrecht wurde im Grundbuch eingetragen und sollte mit Erstattung des Kosten gelöscht werden. Für unseren dann geplanten Neubau wurden ein Teil der damaligen Anbaukosten als Eigenkapital angesetzt und vom Eigentümer als Vorabdarlehen bei Baubeginn ausbezahlt. Dieses Vorabdarlehen sollte vom Eigentümer dann mit Verkauf getilgt werden. Letztlich hat sich der Eigentümer anders entschieden und die Absicht des Verkaufs verworfen. Da nun der Gläubiger des Vorabdarlehens die ZV betreibt, wollten wir im Rahmen des Verfahrens unsere Restforderungen aus dem Anbau als Wertersatz aus dem Wohnrecht geltend machen. Nun hat uns das AG folgendes mitgeteilt:
".. das das eingetragene Wohnrecht durch einen Zuschlagsbeschluss erlöschen wird, da diese Recht Rang nach der .. eingetragenen Grundschulden hat. Im vorliegenden Verfahren genügt Ihre Anmeldung nicht für eine Berücksichtigung Ihrer Forderungen. Hierzu hätten Sie einen Vollstreckungstitel gegen den Schuldner erwirken und dem Verfahren beitreten müssen. Eine eventuelle Zuteilung ist deshalb im vorliegenden ZV nicht möglich"
Verlieren wir mi der Durchführung ZV Verfahren jegliche Möglichkeit unsere Forderungen geltend zu machen? Oder müssen Forderungen nach § 92 ZVG erst nach dem Verfahren beantragt werden. Vielleicht kann uns jemand eine grobe Einschätzung geben und ob der Weg zum Anwalt noch lohnt.
Vielen Dank schon mal.
wir haben aktuell den Fall, dass das elterliche Haus zwangsversteigert wird. Aktuell haben wir ein im Grundbuch nachrangig eingetragenes Wohnrecht das bei Zuschlag erlöscht. Welche Möglichkeiten bestehen für uns einen Wertersatz aus dem Versteigerungserlös geltend zu machen?
Hintergrund ist der: Wir haben vor einigen Jahren am elterlichen Haus einen Anbau auf unser Kosten vorgenommen. Schriftlich haben wir vom Eigentümer dass das Haus verkauft werden sollte und wir aus dem Erlös die Baukosten erstattet bekämen. Ein entsprechendes Wohnrecht wurde im Grundbuch eingetragen und sollte mit Erstattung des Kosten gelöscht werden. Für unseren dann geplanten Neubau wurden ein Teil der damaligen Anbaukosten als Eigenkapital angesetzt und vom Eigentümer als Vorabdarlehen bei Baubeginn ausbezahlt. Dieses Vorabdarlehen sollte vom Eigentümer dann mit Verkauf getilgt werden. Letztlich hat sich der Eigentümer anders entschieden und die Absicht des Verkaufs verworfen. Da nun der Gläubiger des Vorabdarlehens die ZV betreibt, wollten wir im Rahmen des Verfahrens unsere Restforderungen aus dem Anbau als Wertersatz aus dem Wohnrecht geltend machen. Nun hat uns das AG folgendes mitgeteilt:
".. das das eingetragene Wohnrecht durch einen Zuschlagsbeschluss erlöschen wird, da diese Recht Rang nach der .. eingetragenen Grundschulden hat. Im vorliegenden Verfahren genügt Ihre Anmeldung nicht für eine Berücksichtigung Ihrer Forderungen. Hierzu hätten Sie einen Vollstreckungstitel gegen den Schuldner erwirken und dem Verfahren beitreten müssen. Eine eventuelle Zuteilung ist deshalb im vorliegenden ZV nicht möglich"
Verlieren wir mi der Durchführung ZV Verfahren jegliche Möglichkeit unsere Forderungen geltend zu machen? Oder müssen Forderungen nach § 92 ZVG erst nach dem Verfahren beantragt werden. Vielleicht kann uns jemand eine grobe Einschätzung geben und ob der Weg zum Anwalt noch lohnt.
Vielen Dank schon mal.