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Bargebot nicht hinterlegt - TV ungültig?

Verfasst: 23.03.2026, 16:54
von Poggy25
Ich habe von der 3. Mitarbeiterin des Amtsgerichts erfahren, dass offenbar seit letztem Jahr vom Ersteher nur die nicht mehr valutierende Grundschuld, nicht aber das höhere Bargebot bei Gericht hinterlegt wurde. Ich bekam Ende Juli die Mitteilung, dass ich der Auszahlung des uebereeloeses in einer Höhe x bis y zustimmen müsste, wobei ich oder die Antragstellerin des Verfahrens eine Freigabe Erklärung bräuchten. Da ich Verfassungsbeschwerde gegen den Zuschlagsbeschluss aus verschiedenen Gründen eingelegt habe, habe ich nichts zugestimmt. Nur jetzt, u.a. angesichts der geforderten Erbschaftsteuer, ist mir aufgefallen, dass der überwiegende Teil , nämlich die Höhe des Gebots, gar nicht hinterlegt wurde. Ist die Versteigerung so überhaupt noch gültig? Ich hatte selbst ein 5.000€ höheres Gebot abgegeben , das nicht ernst genommen und nicht einmal protokolliert wurde, weil ich im Vorfeld beklagte wegen fehlender Genehmigung von nutzungsaenderungen des Gebäudes (u.a.mit folgen für nicht vorschriftsgemäßen Brandschutz) keine Sicherheitsleistung meiner Hausbank zu bekommen. Hinzu kommt, dass ein Rechtspfleger, der das Verfahren nicht leitete, unangekündigt aktiv und mich beleidigend mit am Termin teilnahm, ohne im Protokoll zu stehen.

Re: Bargebot nicht hinterlegt - TV ungültig?

Verfasst: 23.03.2026, 19:23
von Addi
„. Ist die Versteigerung so überhaupt noch gültig?“

Ja, natürlich. Mit Zuschlagserteilung wird der Meistbietende Ersteher und somit neuer Eigenümer, dies ergibt sich aus
§ 90 ZVG

(1) Durch den Zuschlag wird der Ersteher Eigentümer des Grundstücks, sofern nicht im Beschwerdewege der Beschluss rechtskräftig aufgehoben wird.

Da steht nicht, dass das Meistgebot auch gezahlt werden muss. Jedoch muss der nicht zahlende Ersteher mit der sofortigen WiederVersteigerung rechnen.

Da sie der Auszahlung des Übererlöses nicht zugestimmt haben, ich hier nicht verständlich warum sie sich dann Aufträgen kein Geld zu bekommen?
Jeder sollte sich im Klaren sein, welche Auswirkungen die Abgabe von Willenserklärungen haben…
Was erwarten sie denn hier vom Forum?

Re: Bargebot nicht hinterlegt - TV ungültig?

Verfasst: 23.03.2026, 20:29
von Poggy25
Das ist eine gute Frage. Ich habe ja nur bisher nicht zugestimmt, weil ich eine Verfassungsbeschwerde nicht gefährden möchte. Die Erbschaftsteuer drängt nun aber.
Und da ja nur die Grundschuldhoehe, aber nicht das Bargebot (zusätzlich) hinterlegt wurde, hätte eine Zustimmung ohnehin keinen Sinn ergeben.

Re: Bargebot nicht hinterlegt - TV ungültig?

Verfasst: 23.03.2026, 20:31
von Poggy25
Ich könnte also die wiederVersteigerung fordern? Vielleicht aber ja auch, dass mein etwas höheres Gebot nun doch akzeptiert wird ;)

Re: Bargebot nicht hinterlegt - TV ungültig?

Verfasst: 24.03.2026, 13:13
von Addi
Voraussetzung für den Antrag auf Wiederversteigerung ist, dass der Ersteher das bare Meistgebot nicht entrichtet hat und ein Empfangsberechtigter laut Teilungsplan nicht den diesem zustehenden Erlös durch Barzahlung erhalten hat.
Näheres hierzu bestimmt der § 118 ZVG:

1) Soweit das Bargebot nicht berichtigt wird, ist der Teilungsplan dadurch auszuführen, daß die Forderung gegen den Ersteher auf die Berechtigten übertragen und im Falle des § 69 Abs. 3 gegen den für mithaftend erklärten Bürgen auf die Berechtigten mitübertragen wird; Übertragung und Mitübertragung erfolgen durch Anordnung des Gerichts.

(2) Die Übertragung wirkt wie die Befriedigung aus dem Grundstück. Diese Wirkung tritt jedoch im Falle des Absatzes 1 nicht ein, wenn vor dem Ablauf von drei Monaten der Berechtigte dem Gericht gegenüber den Verzicht auf die Rechte aus der Übertragung erklärt oder die Zwangsversteigerung beantragt. Wird der Antrag auf Zwangsversteigerung zurückgenommen oder das Verfahren nach § 31 Abs. 2 aufgehoben, so gilt er als nicht gestellt. Im Falle des Verzichts soll das Gericht die Erklärung dem Ersteher sowie demjenigen mitteilen, auf welchen die Forderung infolge des Verzichts übergeht.