Auszahlung nicht valutierender Grundschulden

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Moderator: Alfred_Hilbert

Poggy25
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Auszahlung nicht valutierender Grundschulden

Beitragvon Poggy25 » 13.03.2026, 16:42

In einem Buch über die TV las ich, dass die vom Ersteher zu zahlende Summe (nicht mehr valutierender) Grundschulden der Bank zu zahlen sei, da diese verpflichtet wäre den Miteigentümern ihren Anteil daran nach der Versteigerung auszuzahlen.
Ist das richtig?
Das Amtsgericht hat den eigentlichen Erlös des Gebots vergessen zu hinterlegen und stattdessen die Höhe der Grundschuld hinterlegt, anders als ich es in dem Buch über die TV des Autors Gerd Hamme las.
Wenn ich es richtig sehe, steht mir als hälftiger Miteigentümerin die Auszahlung der Hälfte dieser nicht mehr valutierenden Grundschuld zu, von der Bank oder von mir aus auch vom Gericht. Über die Verteilung des Erlöses, den das Gericht vergaß, lässt sich verhandeln und streiten, m.E.aber nicht über den hälftigen sofort an jeden einzelnen auszuzahlenden Anteil an der Grundschuld, wenn dieser eingefordert wird.

Addi
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Re: Auszahlung nicht valutierender Grundschulden

Beitragvon Addi » 13.03.2026, 21:52

Ist es eine bestehengebliebende, nicht mehr valutierende Grundschuld kann der Ersteher diese gegenüber der noch eingetragenen Gläubigerbank ablösen, um die Löschung zu bewirken. Die Gl. Bank muss aber aufgrund der Sicherungsabreden zur Grundschuld den dieser nicht mehr zustehenden Betrag an die alten Eigentümer auskehren.

Einen geltwerten Übererlös in einer TV wird an die alten Miteigentümer nur dann ausgekehrt, wenn diese dem Gericht gegenüber eine einvernehmliche und übereinstimmende Auszahlungsanordnung abgeben. Erfolgt dies nicht, hat das Vollstreckungsgericht den Übererlös an die alten Miteigentümer gemeinsam zu hinterlegen.

Poggy25
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Re: Auszahlung nicht valutierender Grundschulden

Beitragvon Poggy25 » 15.03.2026, 10:34

Wenn ich als Miteigentümerin dem Gericht schreibe, dass der Ersteher/ das Gericht die Summe der nicht mehr valutierenden Grundschulden der Bank überweisen soll, Könnte ich dann von der Bank meinen hälftigen Anteil von dieser ausgezahlt bekommen, richtig?
Ich benötige das Geld aktuell dringend für die Erbschaftsteuer.
Die Summe dieser Grundschulden ist ein feststehender Betrag.

Der Erlös dieser Versteigerung wurde seitens des Gerichts seit einem 3/4 Jahr komplett verfassen. Der Auszahlung dieses Erlöses würde ich ggf.zustimmen, nicht aber dem im Parallelverfahren, das gezielt zu meinem Schaden manipuliert wurde.

Addi
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Re: Auszahlung nicht valutierender Grundschulden

Beitragvon Addi » 15.03.2026, 19:41

So geht es nicht.
Es obliegt dem Ersteher selbst, eine bestehengebliebene Grundschuld zu übernehmen oder diese durch Zahlung gegenüber der Bank abzulösen, um eine Löschung im Grundbuch zu bewirken.
Sollten sie selbst an der Tilgung der noch eingetragenen Grundschuld beteiligt gewesen sein, können sie gegebenenfalls gegenüber der Bank oder den Ersteher einen Zahlungsausgleichsanspruch geltend machen können.
Entsprechende Auskünft über den Bestend der Grundschuld kann insoweit nur die Gläubigerbank geben.

Poggy25
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Re: Auszahlung nicht valutierender Grundschulden

Beitragvon Poggy25 » 17.03.2026, 13:56

Ich verstehe nur Bahnhof ;)
Die Grundschuld war vor dem Erbfall von meinem Vater längst abbezahlt und es gibt seither eine löschungsbewilligung.
Da ich dringend auf meinen Anteil an der grundschuldhöhe, die als übererlös bei der Hinterlegungsstelle hinterlegt wurde, abgewiesen bin, kann ich mich nicht abhängig machen von irgendwelchen Bedingungen der Antragstellerin des Verfahrens , die aus taktischen Gründen die Auszahlung meines Anteils jetzt, da ich bis nächsten Montag die Erbschaftsteuer zahlen muss, habe ich gehofft, dass die Bank mir meinen Anteil auszahlen könnte, ich denke, dass die Hinterlegung als „übererlös“ mit dem Ersteher angesprochen gewesen sein wird, um mich in einem anderen Verfahren unter Druck zu setzen.
Welche Möglichkeit hätte ich bis kommenden Montag eine Auszahlung entweder der vollständigen Höhe der Grundschuld oder der hälftigem Höhe oder einer Überweisung des Gerichts an die Bank hinzuwirken, dass diese mir meinen Anteil auszahlt?
Was aktuell noch unklar ist: der eigentliche Erlös wurde gar nicht vom Ersteher hinterlegt. Auch das wirkt wie abgesprochen mit der Antragstellerin. Aber ist Versteigerung dann überhaupt gültig?
Könnte es sein, dass der eigentlich Erlös hätte hinterlegt werden müssen und die Grundschuld an die Bank, und dann könnte mir die Bank das Geld auszahlen?

Addi
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Re: Auszahlung nicht valutierender Grundschulden

Beitragvon Addi » 17.03.2026, 16:06

Na ja, so einfach, wie sie es sich vorstellen ist es sicherlich nicht.
Viele Dinge sind zu unterscheiden, die sie nicht durcheinanderbringen dürfen.
1. Mit Zuschlagserteilung wird der Meistbiedende, als Ersteher neuer Eigentümer und zwar unabhängig ob er das Meistgebot zahlt oder nicht. Pfand ist nur die SL, sollte diese gezahlt sein.

2. Soweit es sich um eine TV handelt kann der Übererlös nur dann ausgekehrt werden, wenn sich die alten Eigentümer einvernehmlich auf eine Auszahlung einigen.
Erfolgt keine Einigung, ist der Übererlös für Beide zu hinterlegen, wenn gezahlt.

3. Sollte die andere Partei nicht der Auszahlung zustimmen, kann auf Auszahlung geklagt werden aufgrund der Quoten im Teilungsplan, der ihnen ja vorliegen muss.
Ein Klageverfahren kann daher dauern.

4. Sie sollten daher um einen Aufschub bei der Finanzbehörde hinsichtlich der Erbschaftssteuer bitten/beantragen, da ihnen ja aus dem Erbe noch keine Barmittel zugeflossen sind…

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Re: Auszahlung nicht valutierender Grundschulden

Beitragvon Poggy25 » 17.03.2026, 18:07

Die Finanzbehörde wird nicht mehr warten.kommenden Dienstag wird vollstreckt, wenn bis dahin nicht überwiesen wurde.
Könnte ich die Auszahlung eines Teilbetrages für die Erbschaftsteuer durch eine einstweilige Verfügung erzwingen?
Das Dumme ist: die Anwältin, die eigentlich mit der Gegenseite ins Gespräch gehen wollte, aber auch weder Erbrecht noch TV macht, war jetzt länger nicht greifbar und hat immer noch keinen Brief abgeschickt. Ich schätze, dass eine einstweilige Verfügung unmöglich ist. Die Vollstreckung mit allen Folgen - Schufaeintrag …- lässt sich wahrscheinlich nicht aufhalten

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Re: Auszahlung nicht valutierender Grundschulden

Beitragvon Addi » 17.03.2026, 20:17

….ohne Einigung mit der Gegenpartei würden sie an den ihnen zustehenden Erlösanteil nur dann kommen, wenn sie einen vollstreckbaren Titel (Urteil) vorlegen können. Aber auch dann wird eine Auszahlung über die Hinterlegungsstelle mindestens 2 Wochen dauern, wenn es schnell geht.

Eine einstweilige Verfügung würden sie überhaupt nicht bekommen, da ihnen ein Verfügungsanspruch hierfür fehlt und auch die Vollstreckungsandrohung durch die Finanzbehörde keinen Verfügungsgrund darstellt.

Wie gesagt fahren sie direkt zur Finanzbehörde und klären sie dies persönlich, das ist aus hiesiger Sicht der einzig gangbare Weg….

Viel Erfolg..

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Re: Auszahlung nicht valutierender Grundschulden

Beitragvon Poggy25 » 18.03.2026, 04:24

Wie könnte ich einen vollstreckbaren Titel (Urteil) erlangen?
Die Finanzbehörde ist leider in einer ganz andren Stadt, 2 Stunden von mir. Der Sachbearbeiter rief mich heute an, weil ich ihm geschrieben hatte, dass ich dem Gericht bis gestern eine Frist zur Auszahlung des hälftigen Anteils an der Grundschuld gesetzt hätte. Keine Reaktion. Und stundenlange versuchte Anrufe gingen nicht durch bei Gericht.
Und dann meinte der Finanzbeamte, er hätte heute eigentlich bereits vollstreckt. Mehr als 1 Woche (Vollstreckung kommenden Dienstag) wäre nicht möglich. Er kennt sich leider mit Versteigerungen etc. nicht aus, sein Chef ist nicht erreichbar

Addi
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Re: Auszahlung nicht valutierender Grundschulden

Beitragvon Addi » 18.03.2026, 08:31

Wie gesagt, ein Klageverfahren vor dem Landgericht (bei Gegenstandswerten über10.000,-€), bedarf einer anwaltlichen Vertretung und dauert vermutlich einige Monate bis es zu einer Entscheidung kommt.
Am einfachsten wäre eine Einigung mit der Gegenseite über die Auszahlung. Was hindert die Gegenseite daran? Eventuell muß man auf etwas verzichten…..


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