Eigentümergrundschuld statt Sicherheitsleistung

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Moderator: Alfred_Hilbert

Poggy25
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Eigentümergrundschuld statt Sicherheitsleistung

Beitragvon Poggy25 » 07.03.2026, 18:16

Wäre es möglich anstelle einer Sicherheitsleistung eine Eigentümergrundschuld eintragen zu lassen? Oder gibt es eine andere Möglichkeit auf eine Sicherheitsleistung zu verzichten?
Die Antragstellerin hat vor dem 1. Termin nicht mehr valutierende Grundschulden komplett und ohne mein Wissen und meine Zustimmung löschen lassen. Vielleicht hätte ich deshalb eine andere Möglichkeit mitzubieten?

Poggy25
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Re: Eigentümergrundschuld statt Sicherheitsleistung

Beitragvon Poggy25 » 07.03.2026, 18:17

Sinn und Umsetzung von 184 zvg ist mir nicht ganz klar

Addi
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Re: Eigentümergrundschuld statt Sicherheitsleistung

Beitragvon Addi » 07.03.2026, 21:39

Aus meiner Erfahrung ist es bislang nicht vorgekommen, dass in der TV einer der als Eigentümer eingetragenen Parteien SL erbringen musste. Antragsberechtigt sind eigentlich nur die beiden Eigentümer als Antragsteller oder Antragsgegner. Sollten Sie jedoch wissen, dass die Gegenpartei auch im Termin erscheinen wird, um zu verhindern, dass sie das Volleigentum durch Gebot erhalten, dann geltende Vorgaben, die Ihnen als Gericht bislang mitgeteilt hat.
Aber hier wurden zu diesem Thema bereits schon ausführliche Antworten gegeben.

Grundsätzlich hat auch ein Miteigentümer als Bieter auf Antrag eines Beteiligten, dessen Recht durch Nichterfüllung des Gebotes beeinträchtigt würde (§67 Abs.1 ZVG), wie jeder andere Bieter Sicherheit zu leisten.
Antragsberechtigt ist demnach auch jeder weitere Miteigentümer, für den das Gebot einen Erlösüberschuss ergeben würde.

Sie könnten jedoch mit dem anderen Miteigentümer vereinbaren/absprechen, das wechselseitig SL nicht beantragt und verlangt wird. Ist dies nicht möglich sollten sie auf jeden Fall die SL in Höhe von 10% des VW als Bieter Scheck dabei haben oder eine vorherige Einzahlung auf das Konto der Justizukasse nachweisen können.

Als Ausnahme gilt eingeschränkt jedoch der
§ 184 ZVG
Ein Miteigentümer braucht für sein Gebot keine Sicherheit zu leisten, wenn ihm eine durch das Gebot ganz oder teilweise gedeckte Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld zusteht.

Es befreit jedoch nur eine nicht im geringsten Gebot stehende Eigentümergrundschuld von der Verpflichtung zur SL, weil Zinsen aus einer EGS im geringsten Gebot bar nicht berücksichtigt werden.

Poggy25
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Re: Eigentümergrundschuld statt Sicherheitsleistung

Beitragvon Poggy25 » 13.03.2026, 16:26

Die Begründung für 184 zvg verstehe ich nicht. Wenn ich eine Eigentümergrundschuld auf meinen hälftigen Anteil oder in Höhe der Sicherheitsleistung über einen Notar eintragen lassen sollte, muss ich keine Sicherheit leisten, wenn sie gefordert wird, verstehe ich das so richtig?
Und warum soll ich bei hälftigem Eigentum ohne Schulden auf dem Objekt überhaupt eine Sicherheitsleistung zahlen? 50 Prozent sind doch bereits 5x soviel wie die Sicherheitsleistung.

Und zu der nicht mehr valutierenden Grundschuld als Teil des geringsten Gebots und als zusätzlich zu zahlender Uebererloes: hier verstehe ich nicht, warum nicht auch eine als uebererloes zu zahlende Grundschuld, deren miteigentumsanteil 2mal
höher ist als die Sicherheitsleistung diese nicht ersetzen können soll. Was hat dies mit den Zinsen zu tun? Der Wortlaut des 184 zvg sagt nichts darüber, dass die Grundschuld oder Hypothek nicht im geringsten Gebot enthalten sein darf.

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Re: Eigentümergrundschuld statt Sicherheitsleistung

Beitragvon Poggy25 » 13.03.2026, 16:34

Sagen wir mal, ich müsste 30.000€ Sicherheit leisten, 120.000€ wären als nicht mehr valutierende Grundschulden Teil des geringsten Gebots, von denen 60.000€ mir als hälftige Miteigentümerin im Falle eines Gebots, meines eigenen oder eines Gebots eines anderen Bieters, plus Zinsen zustehen, und zusätzlich steht mir die Hälfte des übererloeses von 120.000€ zu. Dann müsste doch entweder der im geringsten Gebot als Teil des Gebots Mir zustehende hälftige Anteil oder der hälftige Anteil des uebererloeses mir die Verpflichtung zur Zahlung der Sicherheitsleistung erlassen. Durch das Gebot entsteht in diesem Fall der hälftige Anspruch an der Auszahlung der Grundschuld

Poggy25
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Re: Eigentümergrundschuld statt Sicherheitsleistung

Beitragvon Poggy25 » 13.03.2026, 17:48

Mir scheint, der 184 zvg ist kaum wirklich bekannt und wird nicht angewandt.
Der Wortlaut des Paragrafen ist unverständlich. Wann konkret könnte er z.B.angewandt werden?

Addi
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Re: Eigentümergrundschuld statt Sicherheitsleistung

Beitragvon Addi » 13.03.2026, 21:56

Dann, wenn eine erlöschende Grundschuld nicht mehr valutiert, der Gl. Rechtzeitig auf eine Zuteilung verzichtet hat und sich hieraus ein Eigentümererlösanspruchfür die alten Eigentümer ergibt, auf den durch das Meistgebot eine Zuteilung erfolgen kann.
Dies im Termin festzustellen ist richtigerweise schwierig, weil dann schon ein Verzicht durch die Gl.Bank vorliegen muss…..

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Re: Eigentümergrundschuld statt Sicherheitsleistung

Beitragvon Poggy25 » 23.03.2026, 21:28

Aber wenn die Bank längst die loeschungsbewilligung erteilt hat?
Reicht das nicht?

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Re: Eigentümergrundschuld statt Sicherheitsleistung

Beitragvon Poggy25 » 23.03.2026, 21:32

Ich hatte im Termin ein Gebot abgegeben und die Grundschulden valutierten nicht mehr und deshalb hatte die Bank längst die loeschungsbewilligung erteilt

Addi
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Re: Eigentümergrundschuld statt Sicherheitsleistung

Beitragvon Addi » 24.03.2026, 08:13

Die Vorlage einer Löschungsbewilligung besagt in der Regel nur, dass der Gläubiger selbst keine Ansprüche mehr aus der eingetragenen Grundschuld geltend macht.
Die damit verbundene Verdeckte Eigentümergrundschuld könnte jedoch außerhalb des Grundbuches abgetreten worden sein von daher hätte es mE einer Anmeldung dieser EGS im Termin bedurft, um einen Anspruch nach § 184 ZVG zu begründen….


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