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Eintrag Eigentümergrundschuld

Verfasst: 06.03.2026, 16:26
von Poggy25
Guten Tag,
vor der Versteigerung hatte der Antragsteller nicht mehr valutierende Grundschulden löschen lassen, die dazu geführt hätten, dass nicht unter 85 Prozent des Verkehrswerts incl.Zinsen und Uebererloes erzielt werden können. Die Löschung erfolgte mit der Zustimmung des Alleinerben, bevor dieser mir das Vermächtnis übertragen hatte. Ich gehe davon aus, dass dieser mit einer Falschinformation getäuscht worden sein wird, er kennt sich mit zvg nicht aus.
Zu der Löschung kam es, kurz bevor ich Miteigentümerin (per Vermächtniserfüllungsvertrag) wurde.

Mir hat ein Anwalt gegenüber behauptet einen Trick zu kennen, wie man einen niedrigen Erlös verhindern könnte. Allerdings wusste dieser in dem Moment noch nichts von der Löschung, die ohnehin irreversibel ist (?)
Der Anwalt meinte etwas, was ein Notar und ein Rechtspfleger vereinten:
Ich könnte eine Eigentümergrundschuld auf meinem hälftigen Miteigentumsanteil über einen Notar eintragen.
Was ist vielleicht doch da dran? Ich glaube, es war der Rechtspfleger, der meinte, dieses Vorgehen könnte als missbräuchlich ausgelegt werden.
Rechtspfleger und Notar meinten, die Eigentümergrundschuld würde nicht ins geringste Gebot aufgenommen, daher hätte ich nichts davon. Als uebererloes würde sie vielleicht zu zahlen sein. Dann vermutlich aber nicht nur an mich, oder könnte ich angesichts der vorab gelöschten nicht mehr valutierenden Grundschulden darauf bestehen?

Re: Eintrag Eigentümergrundschuld

Verfasst: 07.03.2026, 09:57
von Addi
Diese unlauteren Tricks führen zu unterschiedlichen Ergebnissen, je nach dem aus welcher Position heraus diese zu bewerten sind.
Die sogenannte Eigentümergrundschuld ohne Absicherung einer Forderung auf dem eigenen Miteigentumsanteil kann dann etwas bringen, wenn derjenige selbst mit einem hohen Gebot den Zuschlag erhält, den Erlös nicht zahlt und im Nachhinein nur den Anteil der Gesamtlast gegenüber dem anderen Miteigentümer ausgleicht.

In früheren Beiträgen habe ich bereits auf eine Fachanleitung hierzu hingewiesen.
In diesem werden unterschiedliche Fälle besprochen und Lösungen dargestellt.
Ich denke hier werden sie ihre Antwort finden.
Der Leitfaden ist wie folgt zu finden:

Storz / Kiderlen

Praxis der Teilungsversteigerung
Leitfaden für Beteiligte, deren Rechtsanwälte und Rechtspfleger
7. Auflage, C.H.BECK, ISBN 978-3-406-77236-8
Kosten 69,-€

Re: Eintrag Eigentümergrundschuld

Verfasst: 07.03.2026, 18:10
von Poggy25
In meinem konkreten Fall wäre der Einsatz eines Tricks mehr als legitim, denn ohne die Löschung der Grundschulden wäre einer Versteigerung unter 85 Prozent des Verkehrswerts nicht möglich, so ist im 3. Termin das geringste Gebot auf ca.16.000€ manipuliert worden. Und da im 2. Termin das nicht zuschlagsfaehige Gebot eines der Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin-nach ihren eigenen Angaben - gut bekannten Bieters diesen 3. Termin überhaupt erst zustande kommen ließ und der Bieter selbst mir danach sagte häufiger für Mandanten zu bieten, sieht es zusätzlich zu einem hinterhältigen Grundschuld löschen noch nach gesetzwidriger, aber schwer nachweisbarer VerfahrensManipulation aus.

Wenn ich selbst nicht mitbieten würde, weil ich z.B.die Sicherheitsleistung nicht aufbringen könnte, hätte ich aber nichts vom Eintrag einer Eigentümergrundschuld, oder?

Re: Eintrag Eigentümergrundschuld

Verfasst: 07.03.2026, 21:34
von Addi
Na ja, GRU Flageolett für die Abgabe eines zuschlagfähigen Gebotes ist neben dem Verkehrswert,das Geringste Gebot.
Bleiben Rechte im Grundbuch bestehen, erhöhen diese automatisch das Geringste Bargebot, so dass dieses dann häufig schon über. 5/10 odergar 7/10 liegt.
Bleiben keine Rechte bestehen ist nur das Geringste Bargebot maßgeblich und die beiden Wertgrenzen 5/10 oder 7/10 gewinnen eine höhere Bedutung
Sind die Wertgrenzen gefallen und das zuschlagfähige Meistgebot liegt unter 5/10 vom VW, dann ist es halt so, weil dies den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen entspricht.