Eintrag Eigentümergrundschuld
Verfasst: 06.03.2026, 16:26
Guten Tag,
vor der Versteigerung hatte der Antragsteller nicht mehr valutierende Grundschulden löschen lassen, die dazu geführt hätten, dass nicht unter 85 Prozent des Verkehrswerts incl.Zinsen und Uebererloes erzielt werden können. Die Löschung erfolgte mit der Zustimmung des Alleinerben, bevor dieser mir das Vermächtnis übertragen hatte. Ich gehe davon aus, dass dieser mit einer Falschinformation getäuscht worden sein wird, er kennt sich mit zvg nicht aus.
Zu der Löschung kam es, kurz bevor ich Miteigentümerin (per Vermächtniserfüllungsvertrag) wurde.
Mir hat ein Anwalt gegenüber behauptet einen Trick zu kennen, wie man einen niedrigen Erlös verhindern könnte. Allerdings wusste dieser in dem Moment noch nichts von der Löschung, die ohnehin irreversibel ist (?)
Der Anwalt meinte etwas, was ein Notar und ein Rechtspfleger vereinten:
Ich könnte eine Eigentümergrundschuld auf meinem hälftigen Miteigentumsanteil über einen Notar eintragen.
Was ist vielleicht doch da dran? Ich glaube, es war der Rechtspfleger, der meinte, dieses Vorgehen könnte als missbräuchlich ausgelegt werden.
Rechtspfleger und Notar meinten, die Eigentümergrundschuld würde nicht ins geringste Gebot aufgenommen, daher hätte ich nichts davon. Als uebererloes würde sie vielleicht zu zahlen sein. Dann vermutlich aber nicht nur an mich, oder könnte ich angesichts der vorab gelöschten nicht mehr valutierenden Grundschulden darauf bestehen?
vor der Versteigerung hatte der Antragsteller nicht mehr valutierende Grundschulden löschen lassen, die dazu geführt hätten, dass nicht unter 85 Prozent des Verkehrswerts incl.Zinsen und Uebererloes erzielt werden können. Die Löschung erfolgte mit der Zustimmung des Alleinerben, bevor dieser mir das Vermächtnis übertragen hatte. Ich gehe davon aus, dass dieser mit einer Falschinformation getäuscht worden sein wird, er kennt sich mit zvg nicht aus.
Zu der Löschung kam es, kurz bevor ich Miteigentümerin (per Vermächtniserfüllungsvertrag) wurde.
Mir hat ein Anwalt gegenüber behauptet einen Trick zu kennen, wie man einen niedrigen Erlös verhindern könnte. Allerdings wusste dieser in dem Moment noch nichts von der Löschung, die ohnehin irreversibel ist (?)
Der Anwalt meinte etwas, was ein Notar und ein Rechtspfleger vereinten:
Ich könnte eine Eigentümergrundschuld auf meinem hälftigen Miteigentumsanteil über einen Notar eintragen.
Was ist vielleicht doch da dran? Ich glaube, es war der Rechtspfleger, der meinte, dieses Vorgehen könnte als missbräuchlich ausgelegt werden.
Rechtspfleger und Notar meinten, die Eigentümergrundschuld würde nicht ins geringste Gebot aufgenommen, daher hätte ich nichts davon. Als uebererloes würde sie vielleicht zu zahlen sein. Dann vermutlich aber nicht nur an mich, oder könnte ich angesichts der vorab gelöschten nicht mehr valutierenden Grundschulden darauf bestehen?