Seite 1 von 1

Aufhebung eines Verhandlungsbeschlusses einer Zwangsversteigerung möglich?

Verfasst: 21.02.2026, 13:03
von Hondo750
Hallo,

schon sehr lange habe ich auf die Zwangsversteigerung einer Immobilie gewartet und dafür regelmäßig auf www.zvg-portal.de geschaut.
Jetzt erfahre ich soeben, dass vorgestern die Verhandlung gewesen ist.
Wie ich in diesem Zusammenhang auch erfahren habe, war der auf der o.g. Homepage veröffentlichte Beschluss zwar in Ordnung, z.B. Flurstück usw., aber die Suche nach der Verhandlung war gar nicht möglich, weil es mit einer falschen Ortsangabe (falsche Straße und Ortsteil) im Portal veröffentlicht wurde. Ein Auffinden der Verhandlung war somit gar nicht möglich, wenn man nicht jede x-beliebige Ankündigung auf mögliche Fehler abgefragt hat.

In der Verhandlung hat es einen Zuschlag gegeben. Die Gemeinde konnte sich dabei gegen den Nachbarn der Immobilie, dessen Sohn gleichzeitig Ratsmitglied ist, mit einem Gebot knapp über dem Marktpreis durchsetzen.
Weitere Bieter hat es nicht gegeben, m. E. auch deshalb nicht, weil Dritte wie auch ich gar nicht von der Verhandlung erfahren konnten.
Parallel werden auch weitere Termine des Schuldners veröffentlicht. Diese sind -in diesen Fällen korrekt- mit der Adresse veröffentlicht, die aber auch bei der mir jetzt entgangenen Versteigerung stand. Offensichtlich wurden die Termine kopiert und lediglich mit den verschiedenen Beschlüssen angepasst.

Kann man als Dritter beim Amtsgericht die Verhandlung erfolgsversprechend "hinterfragen"?

Vielen Dank für Eure Antwort,
Hondo750

Re: Aufhebung eines Verhandlungsbeschlusses einer Zwangsversteigerung möglich?

Verfasst: 21.02.2026, 16:27
von Addi
Bei der sogenannten Verhandlung handelt es sich um öffentliche, gerichtliche Versteigerungstermine, die an dem jeweiligen Vollstreckungsgericht stattfinden, in dessen Bezirk sich die zu versteigernde Immobilie befindet.
Neben der bundesweiten Veröffentlichung im ZVG-Portal.de , werden die Termine auch jeweils auf der Hompage jeden Amtsgerichtes angegeben, an der Gerichtstafel jeden Amtsgerichtes und der jeweiligen Gemeindetafel.
Vielfach auch hier auf der Hompage von www.immobilien.de.
Einen Versteigerungstermin nicht zu finden ist somit schon fast ausgeschlossen.

Re: Aufhebung eines Verhandlungsbeschlusses einer Zwangsversteigerung möglich?

Verfasst: 21.02.2026, 17:27
von Hondo750
Hallo Addi,

vielen Dank für Deine Nachricht.

Das Amtsgericht verlinkt auf seiner Homepage ausdrücklich auf das ZVG-Portal. Ich gehe davon aus, dass das schon die richtige Seite im Internet ist.

immobilien.de ist eine private Seite, die m. W. keinerlei rechtlichen Anspruch hat. Ich denke auch, dass die verschiedenen Betreiber ihre Informationen letztlich vom ZVG-Portal beziehen, und dementsprechend das so verbreiten.

Im ZVG-Portal oder den verschiedenen privaten Seiten kann man i. d. R. nach Orten, vielleicht auch noch nach Straßen suchen und filtern, aber nicht nach Flurstücken. Sonst müsste man ja deutschlandweit die Termine überprüfen, ob etwas in meinem Ort stattfinden wird.

Wie beschrieben war eine erfolgreiche Suche nicht möglich, weil auf der offiziellen Veröffentlichungsplattform falsche Angaben standen, sodass weder ich noch ein weiterer Bekannter von mir an der Versteigerung teilnehmen konnten.

Und über diese falschen Angabenärgere ich mich sehr, da wir uns so lange darauf konzentriert haben.

Re: Aufhebung eines Verhandlungsbeschlusses einer Zwangsversteigerung möglich?

Verfasst: 22.02.2026, 07:54
von Addi
Die im ZV Portal veröffentlichen Termine sind bindend und müssen sämtlich die richtige Bezeichnung der zu versteigernden Immobilie laut Grundbuchinhalt umfassen, sowie den Terminsort mit Uhrzeit und Gerichtssaal genau angeben.
Ist dies nicht der Fall oder ist dies fehlerhaft, kann dies durch eine Beschwerde gegen einen erteilten Zuschlag angefochten werden.