Aufhebung eines Verhandlungsbeschlusses einer Zwangsversteigerung möglich?
Verfasst: 21.02.2026, 13:03
Hallo,
schon sehr lange habe ich auf die Zwangsversteigerung einer Immobilie gewartet und dafür regelmäßig auf www.zvg-portal.de geschaut.
Jetzt erfahre ich soeben, dass vorgestern die Verhandlung gewesen ist.
Wie ich in diesem Zusammenhang auch erfahren habe, war der auf der o.g. Homepage veröffentlichte Beschluss zwar in Ordnung, z.B. Flurstück usw., aber die Suche nach der Verhandlung war gar nicht möglich, weil es mit einer falschen Ortsangabe (falsche Straße und Ortsteil) im Portal veröffentlicht wurde. Ein Auffinden der Verhandlung war somit gar nicht möglich, wenn man nicht jede x-beliebige Ankündigung auf mögliche Fehler abgefragt hat.
In der Verhandlung hat es einen Zuschlag gegeben. Die Gemeinde konnte sich dabei gegen den Nachbarn der Immobilie, dessen Sohn gleichzeitig Ratsmitglied ist, mit einem Gebot knapp über dem Marktpreis durchsetzen.
Weitere Bieter hat es nicht gegeben, m. E. auch deshalb nicht, weil Dritte wie auch ich gar nicht von der Verhandlung erfahren konnten.
Parallel werden auch weitere Termine des Schuldners veröffentlicht. Diese sind -in diesen Fällen korrekt- mit der Adresse veröffentlicht, die aber auch bei der mir jetzt entgangenen Versteigerung stand. Offensichtlich wurden die Termine kopiert und lediglich mit den verschiedenen Beschlüssen angepasst.
Kann man als Dritter beim Amtsgericht die Verhandlung erfolgsversprechend "hinterfragen"?
Vielen Dank für Eure Antwort,
Hondo750
schon sehr lange habe ich auf die Zwangsversteigerung einer Immobilie gewartet und dafür regelmäßig auf www.zvg-portal.de geschaut.
Jetzt erfahre ich soeben, dass vorgestern die Verhandlung gewesen ist.
Wie ich in diesem Zusammenhang auch erfahren habe, war der auf der o.g. Homepage veröffentlichte Beschluss zwar in Ordnung, z.B. Flurstück usw., aber die Suche nach der Verhandlung war gar nicht möglich, weil es mit einer falschen Ortsangabe (falsche Straße und Ortsteil) im Portal veröffentlicht wurde. Ein Auffinden der Verhandlung war somit gar nicht möglich, wenn man nicht jede x-beliebige Ankündigung auf mögliche Fehler abgefragt hat.
In der Verhandlung hat es einen Zuschlag gegeben. Die Gemeinde konnte sich dabei gegen den Nachbarn der Immobilie, dessen Sohn gleichzeitig Ratsmitglied ist, mit einem Gebot knapp über dem Marktpreis durchsetzen.
Weitere Bieter hat es nicht gegeben, m. E. auch deshalb nicht, weil Dritte wie auch ich gar nicht von der Verhandlung erfahren konnten.
Parallel werden auch weitere Termine des Schuldners veröffentlicht. Diese sind -in diesen Fällen korrekt- mit der Adresse veröffentlicht, die aber auch bei der mir jetzt entgangenen Versteigerung stand. Offensichtlich wurden die Termine kopiert und lediglich mit den verschiedenen Beschlüssen angepasst.
Kann man als Dritter beim Amtsgericht die Verhandlung erfolgsversprechend "hinterfragen"?
Vielen Dank für Eure Antwort,
Hondo750