Zwangsversteigerung anstreben?
Verfasst: 05.06.2013, 20:49
Hallo Zusammen,
ich bin Verwalter (und Miteigentümer) einen kleinen WEG mit lediglich zwei Wohneinheiten. Die andere Whg. gehört einem seit Jahren in Trennung lebenden Ehepaar. Da die Teilungserklärung Einstimmigkeit vorsieht und der Ehemann den Ladungen zur WEV seit Jahren nicht nachkommt, sind wir praktisch beschlussunfähig.
Was kann ich tun um Beschlussfähigkeit herzustellen? Zwangsverwaltung oder gar -versteigerung der anderen WE anstreben?
Für einen Tipp eines Profis wäre ich dankbar.
Gruß
Oliver
ich bin Verwalter (und Miteigentümer) einen kleinen WEG mit lediglich zwei Wohneinheiten. Die andere Whg. gehört einem seit Jahren in Trennung lebenden Ehepaar. Da die Teilungserklärung Einstimmigkeit vorsieht und der Ehemann den Ladungen zur WEV seit Jahren nicht nachkommt, sind wir praktisch beschlussunfähig.
Was kann ich tun um Beschlussfähigkeit herzustellen? Zwangsverwaltung oder gar -versteigerung der anderen WE anstreben?
Für einen Tipp eines Profis wäre ich dankbar.
Gruß
Oliver