85 zvg - Antrag auf Folgetermin
Verfasst: 17.02.2026, 22:42
Guten Abend,
ich hatte krankheitsbedingt als Beteiligte einen handschriftlichen Antrag auf Terminverschiebung am Tag des 3. Versteigerungstermins gestellt und auch vom Arzt eine Bescheinigung am selben Tag bekommen.
Im Antrag schrieb ich, dass ich für den Fall keiner Möglichkeit einer Terminverschiebung einen folgetermin nach 85 zvg beantragen wolle, aber unter Vorbehalt, weil ich nicht wüsste, wie der Termin ausgehen würde und weil ich nun durch meine Abwesenheit nicht nach den konkreten Schadensersatzleistungen fragen könnte.
Im Termin und in der separaten Monate späteren Entscheidung über den Zuschlag wurde mein Antrag nach 85 zvg, der auch mit im Betreff war, völlig übergangen.
Jetzt frage mich, ob man ihn übersah, was ich mir kaum vorstellen kann, oder ob man ihn absichtlich ignorierte oder ob er situationsbedingt zu vage blieb und so als nicht zulässig beurteilt worden sein könnte.
Ich frage mich, ob er nicht dazu hätte führen können und sollen, dass nach der bietstunde lediglich das Höchstgebot hätte festgestellt werden können und die Verhandlung über den Zuschlag hätte vertagen können, um den 85 zvg-Antrag zu berücksichtigen/prüfen , zumal sowieso wegen zweier anderer Anträge noch nicht über die Zuschlag entschieden werden konnte.
Wäre folgendes möglich und geboten gewesen?
1) Versteigerung mit Ermittlung des Höchstgebots
2) Zuschlagsverhandlung oder alternativ Fortsetzung der Versteigerung mit Zuschlagsverhandlung
3) Zuschlagsentscheidung
ich hatte krankheitsbedingt als Beteiligte einen handschriftlichen Antrag auf Terminverschiebung am Tag des 3. Versteigerungstermins gestellt und auch vom Arzt eine Bescheinigung am selben Tag bekommen.
Im Antrag schrieb ich, dass ich für den Fall keiner Möglichkeit einer Terminverschiebung einen folgetermin nach 85 zvg beantragen wolle, aber unter Vorbehalt, weil ich nicht wüsste, wie der Termin ausgehen würde und weil ich nun durch meine Abwesenheit nicht nach den konkreten Schadensersatzleistungen fragen könnte.
Im Termin und in der separaten Monate späteren Entscheidung über den Zuschlag wurde mein Antrag nach 85 zvg, der auch mit im Betreff war, völlig übergangen.
Jetzt frage mich, ob man ihn übersah, was ich mir kaum vorstellen kann, oder ob man ihn absichtlich ignorierte oder ob er situationsbedingt zu vage blieb und so als nicht zulässig beurteilt worden sein könnte.
Ich frage mich, ob er nicht dazu hätte führen können und sollen, dass nach der bietstunde lediglich das Höchstgebot hätte festgestellt werden können und die Verhandlung über den Zuschlag hätte vertagen können, um den 85 zvg-Antrag zu berücksichtigen/prüfen , zumal sowieso wegen zweier anderer Anträge noch nicht über die Zuschlag entschieden werden konnte.
Wäre folgendes möglich und geboten gewesen?
1) Versteigerung mit Ermittlung des Höchstgebots
2) Zuschlagsverhandlung oder alternativ Fortsetzung der Versteigerung mit Zuschlagsverhandlung
3) Zuschlagsentscheidung