Zwangsversteigerung_Ablauf
Verfasst: 26.05.2013, 22:19
Guten Abend,
ich bin noch neu im Bereich der Zwangsversteigerungen und habe bereits zwar etwas recherchiert. Jedoch ist mir der Ablauf noch nicht ganz klar. Ich versuche mal das zu beschreiben, wie ich es verstanden habe und stelle anschließend meine Frage:
1. Informatinen/Anzeigen/evtl. mögliche Besichtigungen für die Immobilie besorgen.
- Bei wem kann ich mich erkundigen, ob die Immobilie gerade bewohnt wird?
- Wird das auch während der Zwangsversteigerung vom Richter gesagt oder kauft man blind ein?
2. 10% Des Verkehrswertes einer Immobilie übertragen (die ich natürlich zurückbekomme, wenn ich nichts ersteigere).
- Wie und wohin?
- Steht das bei der Anzeige dabei?
3. In der Zwangsversteigerung können die Bieter Ihren Betrag ständig abgeben, bis niemand mehr überbietet.
(Es kommen noch Gerichtskosten in ca. Höhe von 3000€ auf den Ersteigerer zu?)
4. Hat man eine Immobilie (Wohnung) ersteigert und es lebt nun noch jemand dort (Alteigentümer, Mieter), was kann man dann machen? Eigentlich gehört die Wohnung ja dann mir und ich kann den einach so vor die Tür setzten? Ich verstehe nicht wieso man noch Zwangsräumungen berufen muss. Der Alteigentümer müsste doch den Mieter inormiert haben oder selbst nun wissen, dass er umziehen MUSS?! Und bei Vandalismus ist doch Sachbeschädigung an der ersteigerten Wohnung. Eigentlich könnte ich dort doch gleich einziehen? Oder noch 2-3 Wochen Umzugszeit geben und die Wohnung dokumentieren in welcher Qualität was ist (Film, Bilder oder sogar LiveCam) und sollte nach den 2-3 Wochen etwas kaputt sein oder sonstiges, dann kann ich doch den anzeigen? Weil es wäre doch das gleiche, wie wenn ich ins Geschäft gehe und da die Tür einschlage ...
ich bin noch neu im Bereich der Zwangsversteigerungen und habe bereits zwar etwas recherchiert. Jedoch ist mir der Ablauf noch nicht ganz klar. Ich versuche mal das zu beschreiben, wie ich es verstanden habe und stelle anschließend meine Frage:
1. Informatinen/Anzeigen/evtl. mögliche Besichtigungen für die Immobilie besorgen.
- Bei wem kann ich mich erkundigen, ob die Immobilie gerade bewohnt wird?
- Wird das auch während der Zwangsversteigerung vom Richter gesagt oder kauft man blind ein?
2. 10% Des Verkehrswertes einer Immobilie übertragen (die ich natürlich zurückbekomme, wenn ich nichts ersteigere).
- Wie und wohin?
- Steht das bei der Anzeige dabei?
3. In der Zwangsversteigerung können die Bieter Ihren Betrag ständig abgeben, bis niemand mehr überbietet.
(Es kommen noch Gerichtskosten in ca. Höhe von 3000€ auf den Ersteigerer zu?)
4. Hat man eine Immobilie (Wohnung) ersteigert und es lebt nun noch jemand dort (Alteigentümer, Mieter), was kann man dann machen? Eigentlich gehört die Wohnung ja dann mir und ich kann den einach so vor die Tür setzten? Ich verstehe nicht wieso man noch Zwangsräumungen berufen muss. Der Alteigentümer müsste doch den Mieter inormiert haben oder selbst nun wissen, dass er umziehen MUSS?! Und bei Vandalismus ist doch Sachbeschädigung an der ersteigerten Wohnung. Eigentlich könnte ich dort doch gleich einziehen? Oder noch 2-3 Wochen Umzugszeit geben und die Wohnung dokumentieren in welcher Qualität was ist (Film, Bilder oder sogar LiveCam) und sollte nach den 2-3 Wochen etwas kaputt sein oder sonstiges, dann kann ich doch den anzeigen? Weil es wäre doch das gleiche, wie wenn ich ins Geschäft gehe und da die Tür einschlage ...