Hallo,
Korrektur, es ist ein Zwangsvollstreckungshaus
Ich bin gerade dabei, den Kauf eines Hauses abzuschließen. Es handelt sich um eine Scheidung. Ich muss also rund extra 50.000 Euro zahlen . Ich habe den Anwalt des Mannes kontaktiert, der mir sagte, er wolle die 25.000 Euro nicht annehmen. Er bestätigte jedoch nicht, dass ich das Geld direkt an den Mann zahlen soll.
Ich habe die Anwältin der Frau kontaktiert, und sie bat mich, mit dem anderen Anwalt zu warten, um die Aufteilung des Geldes zu besprechen. Aber nicht 50 %? Ich habe keinen guten Eindruck von ihr. Sie klingt, als müsste ich viele Monate warten. Der Auszahlungstermin ist im August. Seltsame Situation.
Ich denke, ich sollte dem Mann direkt 50 % zahlen und dann warten, bis die Frau ihr Geld verlangt. Wenn sie das Geld nicht bis zum Auszahlungstermin im August verlangt, bekomme ich dann am Auszahlungstag Probleme?
Vielen Dank!
Auszahlungstermin - Zwangsvollstreckungshaus
Moderator: Alfred_Hilbert
Auszahlungstermin - Zwangsvollstreckungshaus
Zuletzt geändert von pan2025 am 02.07.2025, 10:38, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Auszahlungstermin
Der Kauf eines Hauses fällt nicht unter die Zwangs- oder Teilungsversteigerungen.
Von daher kann eine Auskunft erteilt werden….
Von daher kann eine Auskunft erteilt werden….
Re: Auszahlungstermin
Ich meine, es ist ein Zwangsvollstreckungshaus.
Danke!
Danke!
Re: Auszahlungstermin - Zwangsvollstreckungshaus
Also, sollte es sich um eine Teilungsversteigerung handeln und sie haben den Zuschlag erhalten, bekommen sie vom Vollstreckungsgericht eine Zahlungsaufforderung hinsichtlich des zu zahlenden Meistgebotes zuzüglich der 4%igen Verzinsung.
Ein Überschuss aus dem Erlös wird an die ehemalige Eigentümergemeinschaft dann ausgezahlt, wenn diese eine übereinstimmende Auszahlungserklärung gegenüber dem Vollstreckungsgericht abgegeben haben. Von daher ist weder eine Zahlung an den Ex, noch an den Anwalt des Ex zu leisten….
Ein Überschuss aus dem Erlös wird an die ehemalige Eigentümergemeinschaft dann ausgezahlt, wenn diese eine übereinstimmende Auszahlungserklärung gegenüber dem Vollstreckungsgericht abgegeben haben. Von daher ist weder eine Zahlung an den Ex, noch an den Anwalt des Ex zu leisten….