Erfolgreiche Auktion

Sie haben Fragen zu Zwangsversteigerungen? Dann tauschen Sie sich hier mit anderen Forumsteilnehmern aus. *** Die im Forum gegeben Auskünfte stellen selbstverständlich keine Rechtsberatung dar. Eine Haftung ist ausgeschlossen! ***

Moderator: Alfred_Hilbert

pan2025
Beiträge: 14
Registriert: 28.03.2025, 09:50

Erfolgreiche Auktion

Beitragvon pan2025 » 13.06.2025, 12:02

Hallo,

Meine Auktion war erfolgreich! Ich habe ein Schreiben vom Gericht erhalten, in dem steht, dass der Verteilungstermin der 14 August 2025 ist, also etwa zwei Monate nach der Auktion. Zusätzlich zum eigentlichen Auktionspreis sind 80.000 Euro zu zahlen. Die Brandenburger Steuern, die ich für etwa 5 % des Preises halte, werden jedoch nicht erwähnt. Das Schreiben ist sehr einfach gehalten und enthält keine genauen Zahlungsanweisungen. Ich habe zwar eine IBAN-Nummer, aber nur wenige Informationen darüber, was und wohin ich zahlen soll. Ist das normal? Dies ist meine erste Auktion. Die Telefonnummer, die sie mir gegeben haben, ist nicht erreichbar und auch keine E-Mail-Adresse!

Bekomme ich die Schlüssel für das Haus am 14. August? Oder könnte ich sie schon vorher bekommen? Ich habe die Telefonnummer des Eigentümers. Wie sieht es mit der Hausratversicherung aus? Muss ich bis zum 14. August warten, um sie abzuschließen?

Danke!

Addi
Beiträge: 1295
Registriert: 22.10.2014, 10:00

Re: Erfolgreiche Auktion

Beitragvon Addi » 13.06.2025, 13:12

Zunächst, herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Ersteigerung einer Immobile....

Ich kenne es nur so, dass mit der Bestimmung des Verteilungstermines dem Ersteher (das sind sie), genauestens mitgeteilt wird, was er noch zu zahlen hat einschließlich der 4% Zinsen vom Tag des Zuschlags bis einen Tag vor dem Verteilungstermin und wohin. Das gerichtliche Az. ist hierbei immer anzugeben.
Sollte sich das nicht aus Ihrer Terminsladung nebst beigefügtem Schreiben ergeben, sollten sie das Vollstreckungsgericht persönlich aufsuchen, um dies zu klären.

Hinsichtlich ihrer Eigentümerstellung gilt folgendes gem. §56 ZVG...

"§ 56
1. Die Gefahr des zufälligen Unterganges geht in Ansehung des Grundstücks mit dem Zuschlag, in Ansehung der übrigen Gegenstände mit dem Schluss der Versteigerung auf den Ersteher über.
2.Von dem Zuschlag an gebühren dem Ersteher die Nutzungen und trägt er die Lasten. 3Ein Anspruch auf Gewährleistung findet nicht statt."


Von daher sollten sie sich auch schon jetzt um einen Versicherungsschutz bemühen.

Hinsichtlich der Übergabe der ersteigerten Immobilie, sollten sie sich mit dem alten Eigentümer in Verbindung setzen und dies mit diesem abklären.
Das Vollstreckungsgericht ist da Außen vor. Dieses versteigert nur die Immobilie und verteilt sodann den Erlös..

pan2025
Beiträge: 14
Registriert: 28.03.2025, 09:50

Re: Erfolgreiche Auktion

Beitragvon pan2025 » 13.06.2025, 20:42

Vielen Dank für die Versicherung. Ich werde das Haus so schnell wie möglich versichern.

Die 5 % Brandenburger Grundsteuer sind im offiziellen Schreiben mit den Gebühren nicht aufgeführt. Ich sehe nur meinen Gebotspreis und eine alte Hypothek auf das Haus. Ist sie vielleicht bereits in anderen Beträgen enthalten? Sie sollte bei etwa 15.000 Euro liegen, denke ich.

Das Haus gehört mir also jetzt, und der Vorbesitzer sollte mir die Schlüssel übergeben, oder ich muss auf den Verteilungstermin im August warten. Vielen Dank.

pan2025
Beiträge: 14
Registriert: 28.03.2025, 09:50

Re: Erfolgreiche Auktion

Beitragvon pan2025 » 14.06.2025, 01:57

Und werde ich die Schlüssel definitiv am Verteilungsdatum erhalten, wenn ich sie nicht früher bekomme?

Addi
Beiträge: 1295
Registriert: 22.10.2014, 10:00

Re: Erfolgreiche Auktion

Beitragvon Addi » 14.06.2025, 09:04

Wie gesagt, dass mit der Übergabe und den Schlüsseln regelt nicht das Vollstreckungsgericht. Dies müssen und sollten Sie schon jetzt direkt mit dem alten Eigentümer abklären.
Auch die Grunderwerbssteuer ist eine Steuer, die vom zuständigen Finanzamt eingezogen wird und nicht an das Gericht zu zahlen ist.

pan2025
Beiträge: 14
Registriert: 28.03.2025, 09:50

Re: Erfolgreiche Auktion

Beitragvon pan2025 » 24.06.2025, 18:13

Weitere Informationen für alle, die sie benötigen
https://www.gesetze-im-internet.de/zvg/__90.html

Ptsch
Beiträge: 3
Registriert: 09.07.2024, 14:42

Re: Erfolgreicher Zuschlag

Beitragvon Ptsch » 03.12.2025, 16:59

Eine Frage bzgl. des Gesetzes in dem vorherigen Beitrag, ist dies so zu verstehen, dass mit dem Zuschlag für das Grundstück und das Gebäude auch das Inventar mit erworben wird?

Addi
Beiträge: 1295
Registriert: 22.10.2014, 10:00

Re: Erfolgreiche Auktion

Beitragvon Addi » 04.12.2025, 08:01

Nein, so ist es nicht zu verstehen....
wenn die Einrichtung , Möblierung einer ersteigerten Immobilie gemeint ist.
Soweit der alte Eigentümer die Immobilie noch bewohnt hat, ist mit diesem der Auszug und die Übergabe zu regeln.
Ist die Immobilie bereits verlassen, aber noch mit Einrichtungsgegenständen ausgestattet, sollte dem alten Eigentümer eine Frist gewährt werden, binnen derer er die Immobilie besenrein zu verlassen hat.
erst wenn diese erfolglos abläuft, kann eine Verwertung oder Entsorgung durch den Ersteher erfolgen....

Ptsch
Beiträge: 3
Registriert: 09.07.2024, 14:42

Re: Erfolgreiche Auktion

Beitragvon Ptsch » 15.12.2025, 19:51

Danke für die Antwort, könnte man auch so vorgehen, wenn der neue alleinige Eigentümer auch gleichzeitig einer der Alteigentümer war? Und es keine Nachlassverzeichnis gibt? oder wie sollte man vorgehen?

Addi
Beiträge: 1295
Registriert: 22.10.2014, 10:00

Re: Erfolgreiche Auktion

Beitragvon Addi » 16.12.2025, 08:10

Der Nachlass aus einer Erbschaft besteht bei Immobilienbesitz ja meist auch noch aus den von Ihnen angedeuteten Nachlassgegenständen im Haushalt der Immobilie.
Eine Versteigerung zum Zwecke der Aufhebung einer Gemeinschaft (hier Erbengemeinschaft) bezieht sich ausschließlich auf die Immobilie, die ja dann aufgrund eines Meistgebotes dem Meistbietenden als Ersteher zugeschlagen wird.
Unabhängig hiervon sind die Nachlassgegenstände aus dem Erbe unter den Erben, wenn möglich einvernehmlich auf- und zu verteilen. Gibt es auch hierüber unterschiedliche Auffassungen und Streitigkeiten, sollte vielleicht eine neutrale, außenstehende Person zB. ein Schiedsmann herbeigezogen werden.

durch den Zuschlag in der Versteigerung wird dies nicht gelöst.


Zurück zu „Zwangsversteigerung - Alle Themen“