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Erfahren andere Bieter meinen Namen
Verfasst: 28.05.2025, 21:25
von TomR
Guten Abend -
Ich habe zu einer zur Zwangsversteigerung anstehenden Immobilie einen persönlichen Bezug und andere Bieter würden zwar mich nicht persönlich, jedoch meinen Nachnamen kennen. Ich würde gerne mitbieten, jedoch den Mitbietern gegenüber anonym bleiben wollen.
Wird der Name eines Bieters bei der ZV ausgerufen bzw. muss er öffentlich genannt werden? Das Ich dem RF meine Personalien mitteilen muss, ist klar, erfahren die anderen Bieter jedoch den Namen? Falls ich erfolgreich bin, kann der Name gerne öffentlich werden.
Vielen Dank
Re: Erfahren andere Bieter meinen Namen
Verfasst: 29.05.2025, 08:45
von Addi
Ja, so ist es ein Bieter weißt sich gegenüber dem sitzungsführenden Rechtspfleger/in vor dem erhöhten Pult mit einem amtlichen Ausweisdokument aus, nennt zuvor jedoch sein Gebot laut und deutlich. Das Gebot und die persönlichen Daten werden in ein Protokoll eingetragen. Sodann wird das Gebot laut verlesen zumindest mit Namen und Wohnort ohne Geburtsnamen.
Möchte man dies nicht kann man jemanden bitten zunächst in dessen Namen zu bieten. Sollte dieser der Meistbietende bleiben, ist es wichtig vor dem Zuschlag laut zu erklären, dass dieser die Rechte aus dem Meistgebot an den Dritten abzutreten.Dies kann in dem Versteigerungstermin oder in einem gesonderten Termin erfolgen.
Re: Erfahren andere Bieter meinen Namen
Verfasst: 29.05.2025, 17:13
von TomR
Herzlichen Dank
Re: Erfahren andere Bieter meinen Namen
Verfasst: 17.06.2025, 22:26
von miterbe1986
Ja, so ist es ein Bieter weißt sich gegenüber dem sitzungsführenden Rechtspfleger/in vor dem erhöhten Pult mit einem amtlichen Ausweisdokument aus, nennt zuvor jedoch sein Gebot laut und deutlich. Das Gebot und die persönlichen Daten werden in ein Protokoll eingetragen. Sodann wird das Gebot laut verlesen zumindest mit Namen und Wohnort ohne Geburtsnamen.
Möchte man dies nicht kann man jemanden bitten zunächst in dessen Namen zu bieten. Sollte dieser der Meistbietende bleiben, ist es wichtig vor dem Zuschlag laut zu erklären, dass dieser die Rechte aus dem Meistgebot an den Dritten abzutreten.Dies kann in dem Versteigerungstermin oder in einem gesonderten Termin erfolgen.
Hallo,
ich habe dazu eine Folgefrage:
Wenn es sich in diesem Fall um eine verdeckte Vertretung handelt, auf wessen Name muss dann die Sicherheit lauten? Gehe ich richtig davon aus, dass der (vorgeschobene) Bieter eine Sicherheit auf seinen Namen dem Gericht (auf Verlangen) vorlegen muss? D.h. in der Praxis müsste im Vorfeld des Versteigerungstermins die vertretene Person dem Vertreter den Betrag der Sicherheitsleistung zur Verfügung stellen, oder?
Schöne Grüße
Re: Erfahren andere Bieter meinen Namen
Verfasst: 18.06.2025, 06:38
von Addi
…
Wenn die SL vorab auf das bestimmte und angegebene Konto des Vollstreckungsgerichts überwiesen wird, ist der Einzahler anzugeben. Hier kann die Bestimmung angegeben werden….zB Bieter xx für zz, so dass das Gericht erkennen kann für wen die SL eingezahlt worden ist.
Das Gericht hat nur festzustellen, dass die überwiesene SL auch dem Bieter zuzuordnen ist, der geboten hat. Dies muss nicht unbedingt allen im Gerichtssaal bekannt gegeben werden.
Oder einfacher, sich vorab den Bieterscheck bei seiner Hausbank besorgen und diesen nach Abgabe des Gebotes vorzulegen. Auf diesen Bieterschecks ist der Name des Bankkunden nie vermerkt.