Teilungsversteigerung – Sicherheitsleistung und Unterlagen beim Versteigerungstermin
Verfasst: 10.05.2025, 16:11
Hallo zusammen,
ich befinde mich aktuell in einer Teilungsversteigerung und würde gerne die Wohnung, an der ich zur Hälfte Miteigentümer bin, selbst ersteigern. Vom zuständigen Gericht habe ich auf meine Anfrage hin folgende Information zur Sicherheitsleistung erhalten:
Für Sie als bietender Miteigentümer und Antragsteller entfällt bereits nach §§ 180 Abs. 1 i.V.m. 67 Abs. 2 Satz 1 ZVG die Pflicht zur Sicherheitsleistung, wenn Ihnen eine Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld zusteht, welche durch Ihr Gebot ganz oder teilweise gedeckt ist.
Der § 184 ZVG deckt sich inhaltlich mit dem § 67 Abs. 2 Satz 1 ZVG und stellt insoweit klar, dass auch die Antragsgegnerin als Bieterin keine Sicherheit zu leisten braucht, wenn ihr Gebot ganz oder teilweise eine ihr zustehende Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld deckt.
Auf mein letztes Schreiben an das Gericht habe ich jedoch bisher keine Antwort erhalten. Nun bin ich etwas verunsichert:
- Muss ich wirklich keine Sicherheitsleistung erbringen, oder sollte ich diese vorsorglich überweisen, um sicherzugehen?
- Eine Zwangssicherungshypothek ist auf den anderen Miteigentümer eingetragen und würde etwa 10 % des Verkehrswerts abdecken.
- Welche Unterlagen oder Nachweise muss ich zum Versteigerungstermin mitbringen, insbesondere in Bezug auf die Hypothek?
- Ich möchte vermeiden, dass ich am Termin aufgrund fehlender Sicherheit oder Unterlagen nicht mitbieten darf.
Ich wäre sehr dankbar für eure Erfahrungen oder Hinweise, wie ich hier am besten vorgehe.
Viele Grüße
Manfred
ich befinde mich aktuell in einer Teilungsversteigerung und würde gerne die Wohnung, an der ich zur Hälfte Miteigentümer bin, selbst ersteigern. Vom zuständigen Gericht habe ich auf meine Anfrage hin folgende Information zur Sicherheitsleistung erhalten:
Für Sie als bietender Miteigentümer und Antragsteller entfällt bereits nach §§ 180 Abs. 1 i.V.m. 67 Abs. 2 Satz 1 ZVG die Pflicht zur Sicherheitsleistung, wenn Ihnen eine Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld zusteht, welche durch Ihr Gebot ganz oder teilweise gedeckt ist.
Der § 184 ZVG deckt sich inhaltlich mit dem § 67 Abs. 2 Satz 1 ZVG und stellt insoweit klar, dass auch die Antragsgegnerin als Bieterin keine Sicherheit zu leisten braucht, wenn ihr Gebot ganz oder teilweise eine ihr zustehende Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld deckt.
Auf mein letztes Schreiben an das Gericht habe ich jedoch bisher keine Antwort erhalten. Nun bin ich etwas verunsichert:
- Muss ich wirklich keine Sicherheitsleistung erbringen, oder sollte ich diese vorsorglich überweisen, um sicherzugehen?
- Eine Zwangssicherungshypothek ist auf den anderen Miteigentümer eingetragen und würde etwa 10 % des Verkehrswerts abdecken.
- Welche Unterlagen oder Nachweise muss ich zum Versteigerungstermin mitbringen, insbesondere in Bezug auf die Hypothek?
- Ich möchte vermeiden, dass ich am Termin aufgrund fehlender Sicherheit oder Unterlagen nicht mitbieten darf.
Ich wäre sehr dankbar für eure Erfahrungen oder Hinweise, wie ich hier am besten vorgehe.
Viele Grüße
Manfred