Teilungsversteigerung – Sicherheitsleistung und Unterlagen beim Versteigerungstermin

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Moderator: Alfred_Hilbert

ManfredMayer
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Teilungsversteigerung – Sicherheitsleistung und Unterlagen beim Versteigerungstermin

Beitragvon ManfredMayer » 10.05.2025, 16:11

Hallo zusammen,

ich befinde mich aktuell in einer Teilungsversteigerung und würde gerne die Wohnung, an der ich zur Hälfte Miteigentümer bin, selbst ersteigern. Vom zuständigen Gericht habe ich auf meine Anfrage hin folgende Information zur Sicherheitsleistung erhalten:

Für Sie als bietender Miteigentümer und Antragsteller entfällt bereits nach §§ 180 Abs. 1 i.V.m. 67 Abs. 2 Satz 1 ZVG die Pflicht zur Sicherheitsleistung, wenn Ihnen eine Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld zusteht, welche durch Ihr Gebot ganz oder teilweise gedeckt ist.
Der § 184 ZVG deckt sich inhaltlich mit dem § 67 Abs. 2 Satz 1 ZVG und stellt insoweit klar, dass auch die Antragsgegnerin als Bieterin keine Sicherheit zu leisten braucht, wenn ihr Gebot ganz oder teilweise eine ihr zustehende Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld deckt.


Auf mein letztes Schreiben an das Gericht habe ich jedoch bisher keine Antwort erhalten. Nun bin ich etwas verunsichert:

- Muss ich wirklich keine Sicherheitsleistung erbringen, oder sollte ich diese vorsorglich überweisen, um sicherzugehen?
- Eine Zwangssicherungshypothek ist auf den anderen Miteigentümer eingetragen und würde etwa 10 % des Verkehrswerts abdecken.
- Welche Unterlagen oder Nachweise muss ich zum Versteigerungstermin mitbringen, insbesondere in Bezug auf die Hypothek?
- Ich möchte vermeiden, dass ich am Termin aufgrund fehlender Sicherheit oder Unterlagen nicht mitbieten darf.

Ich wäre sehr dankbar für eure Erfahrungen oder Hinweise, wie ich hier am besten vorgehe.

Viele Grüße
Manfred

Addi
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Re: Teilungsversteigerung – Sicherheitsleistung und Unterlagen beim Versteigerungstermin

Beitragvon Addi » 10.05.2025, 17:00

Aue meiner Erfahrung ist es bislang nicht vorgekommen, dass in der TV einer der als Eigentümer eingetragenen Parteien SL erbringen musste. Antragsberechtigt sind eigentlich nur die beiden Eigentümer als Antragsteller oder Antragsgegner. Sollten Sie jedoch wissen, dass die Gegenpartei auch im Termin erscheinen wird, um zu verhindern, dass sie das Volleigentum durch Gebot erhalten, dann geltende Vorgaben, die Ihnen als Gericht bislang mitgeteilt hat.
Aber hier wurden zu diesem Thema bereits schon ausführliche Antworten gegeben.

Grundsätzlich hat auch ein Miteigentümer als Bieter auf Antrag eines Beteiligten, dessen Recht durch Nichterfüllung des Gebotes beeinträchtigt würde (§67 Abs.1 ZVG), wie jeder andere Bieter Sicherheit zu leisten.
Antragsberechtigt ist demnach auch jeder weitere Miteigentümer, für den das Gebot einen Erlösüberschuss ergeben würde.

Sie könnten jedoch mit dem anderen Miteigentümer vereinbaren/absprechen, das wechselseitig SL nicht beantragt und verlangt wird. Ist dies nicht möglich sollten sie auf jeden Fall die SL in Höhe von 10% des VW als Bieter Scheck dabei haben oder eine vorherige Einzahlung auf das Konto der Justizukasse nachweisen können.

Als Ausnahme gilt eingeschränkt jedoch der
§ 184 ZVG
Ein Miteigentümer braucht für sein Gebot keine Sicherheit zu leisten, wenn ihm eine durch das Gebot ganz oder teilweise gedeckte Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld zusteht.

Es befreit jedoch nur eine nicht im geringsten Gebot stehende Eigentümergrundschuld von der Verpflichtung zur SL, weil Zinsen aus einer EGS im geringsten Gebot bar nicht berücksichtigt werden.

ManfredMayer
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Re: Teilungsversteigerung – Sicherheitsleistung und Unterlagen beim Versteigerungstermin

Beitragvon ManfredMayer » 11.05.2025, 18:20

Danke für die Antwort. Also um 100% sicher zu gehen, die Sicherheitsleistung lieber überweisen. Mit der anderen Partei sind ja, deshalb kommt es ja zu der Teilungsversteigerung, keinerlei Absprachen möglich.


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