Antrag auf verkehrswertanpassung
Verfasst: 24.04.2025, 16:49
Ich hatte vor einem 2. Versteigerungstermin zu einem Objekt einen Antrag auf Verkehrswertanpassung gestellt, der nicht zu Ende bearbeitet wurde. Nicht einmal die Stellungnahme der Rechtsanwältin der Antragstellerin wurde mir zugestellt. Im 2. Termin machte ich darauf aufmerksam. Der Rechtspfleger wusste nicht einmal, wovon ich sprach.
Vor dem 3. Termin wurde das, was ich bemängelte, immer noch nicht nachgeholt.
Wie ist das zu bewerten?
Könnte der Rechtspfleger sich rausreden, falls ich zwischendurch akteneinsicht für das Protokoll genommen habe und mir da die Stellungnahme auch aufgefallen war? Könnte er sagen, damit haben Sie ja Kenntnis genommen?
Nach meinem Verständnis hätte keiner der Termine stattfinden dürfen, ohne vorherige Bearbeitung und Zusendung der Stellungnahme der Rechtsanwältin.
Vor dem 3. Termin wurde das, was ich bemängelte, immer noch nicht nachgeholt.
Wie ist das zu bewerten?
Könnte der Rechtspfleger sich rausreden, falls ich zwischendurch akteneinsicht für das Protokoll genommen habe und mir da die Stellungnahme auch aufgefallen war? Könnte er sagen, damit haben Sie ja Kenntnis genommen?
Nach meinem Verständnis hätte keiner der Termine stattfinden dürfen, ohne vorherige Bearbeitung und Zusendung der Stellungnahme der Rechtsanwältin.