Löschung von Grundschulden
Moderator: Alfred_Hilbert
Löschung von Grundschulden
Ich habe als hälftiger Eigentümer einer Vermächtnisnehmerschaft das Vermächtnis später angenommen als die Antragstellerin einer TV und habe daher keine Informationen über die Anordnung, die Zwangsräumung, den 1. Versteigerungstermin bekommen und nicht einmal über die Löschung nicht mehr valutierender Grundschulden, die meines Wissens das geringste Gebot plus Zinsen noch im 3. Termin bestimmt hätten, dass das Objekt nicht unter 7/10 des Verkehrswerts hätte versteigert werden können. Liege ich damit richtig?
Re: Löschung von Grundschulden
Beteiligt sind gem. § 9 ZVG alle, die zum Zeitpunkt der Verfahrensanordnung ein Recht im Grundbuch eingetragen haben. Also Miteigentümer in Abt. I, Berechtigte in Abt. II oder Gläubiger in Abteilung III.
Als Vermächtnisnehmer gelten sie dann nicht als Beteiligte, wenn sich dies nicht aus den Eintragungen im GB ergibt, was meines Erachtens auch nicht so ist. Dies ergibt sich nach meiner Kenntnis nur aus einem Testament, dessen Inhalt nicht im GB ersichtlich ist.
Als Vermächtnisnehmer gelten sie dann nicht als Beteiligte, wenn sich dies nicht aus den Eintragungen im GB ergibt, was meines Erachtens auch nicht so ist. Dies ergibt sich nach meiner Kenntnis nur aus einem Testament, dessen Inhalt nicht im GB ersichtlich ist.