Strohmänner & (Preis-)Absprachen
Verfasst: 16.04.2025, 20:16
Ich hätte eine Frage bezüglich allem, was in einer Versteigerung als rechtsmissbräuchlich angesehen und ggf.auch aufgedeckt werden kann:
Wenn ein Bieter im Interesse des Antragstellers im 2. Termin ein nicht zuschlagsfähiges Gebot abgibt, damit das Verfahren nicht eingestellt werden kann und stattdessen der 3. Termin stattfindet, ist das angreifbar? Z.B.wenn man nachweisen könnte, dass dieser Bieter vom Mandanten / Antragsteller gezielt für diesen Zweck beauftragt wurde?
Und wenn dann im 3. Termin wie zu erwarten mehr als nur ein fremder Bieter erscheint und das 1. Gebot über der 5/10 Grenze liegt, obwohl es das nicht muss, ist das verdächtig? Danach wurde nur noch in kleinen Schritten erhöht. Wenn man nachweisen könnte, dass die Versteigerung dem Schein diente und mindestens ein Bieter ohne erwerbsabsicht im Auftrag des Antragstellers bot und ein anderer mit dem Höchstgebot im Vorfeld einen Vertrag mit der Antragstellerin abschloss, damit sie das Objekt günstiger als außergerichtlich erwerben kann ohne sich zu erkennen zu geben, wäre das rechtsmissbraeuchlich?
Und wenn ein Tuerschloss einer bisher leer stehenden Wohnung ausgetauscht wird, weil man womöglich befürchtete, dass der antragsgegner dort vor der Versteigerung einzieht , um mehr gegen die Versteigerung in der Hand zu haben, und der Anwalt des Antragstellers schriftlich meint , der Ersteher (ein Mieter) könnte jederzeit Zugang in Absprache mit dem Mieter verschaffen, sich aber herausstellen sollte, dass die Wohnung nicht vermietet wurde, könnte dies als unerlaubte Täuschung gegen den Ausgang der Versteigerung verwendet werden?
Wenn ein Bieter im Interesse des Antragstellers im 2. Termin ein nicht zuschlagsfähiges Gebot abgibt, damit das Verfahren nicht eingestellt werden kann und stattdessen der 3. Termin stattfindet, ist das angreifbar? Z.B.wenn man nachweisen könnte, dass dieser Bieter vom Mandanten / Antragsteller gezielt für diesen Zweck beauftragt wurde?
Und wenn dann im 3. Termin wie zu erwarten mehr als nur ein fremder Bieter erscheint und das 1. Gebot über der 5/10 Grenze liegt, obwohl es das nicht muss, ist das verdächtig? Danach wurde nur noch in kleinen Schritten erhöht. Wenn man nachweisen könnte, dass die Versteigerung dem Schein diente und mindestens ein Bieter ohne erwerbsabsicht im Auftrag des Antragstellers bot und ein anderer mit dem Höchstgebot im Vorfeld einen Vertrag mit der Antragstellerin abschloss, damit sie das Objekt günstiger als außergerichtlich erwerben kann ohne sich zu erkennen zu geben, wäre das rechtsmissbraeuchlich?
Und wenn ein Tuerschloss einer bisher leer stehenden Wohnung ausgetauscht wird, weil man womöglich befürchtete, dass der antragsgegner dort vor der Versteigerung einzieht , um mehr gegen die Versteigerung in der Hand zu haben, und der Anwalt des Antragstellers schriftlich meint , der Ersteher (ein Mieter) könnte jederzeit Zugang in Absprache mit dem Mieter verschaffen, sich aber herausstellen sollte, dass die Wohnung nicht vermietet wurde, könnte dies als unerlaubte Täuschung gegen den Ausgang der Versteigerung verwendet werden?