Hallo,
Ich bin neu hier und überlege, an einer Auktion teilzunehmen. Daher ein paar Fragen:
1. Sind mit dem Haus Verbindlichkeiten verbunden, die nicht im Gutachten aufgeführt sind, z. B. eine unbezahlte Rechnung? Ist das rechtlich möglich, oder verbleiben nach einer Auktion alle Verbindlichkeiten beim Vorbesitzer?
2. Ist der Vorbesitzer verpflichtet, schwerwiegende Mängel am Haus zu melden, z. B. Asbest etc., falls das Haus nicht besichtigt werden kann?
3. Ist der Eigentümer im Erfolgsfall verpflichtet, die Schlüssel auszuhändigen? Vorausgesetzt, es handelt sich um ein größeres Mehrfamilienhaus mit vielen Schlössern!
4. Bin ich direkt nach der Auktion Eigentümer und nicht, bevor ich 90 % des Kaufpreises bezahlt habe?
5. Im Bericht steht etwas von einer Grenze und möglicherweise etwas Illegalem. Ich habe es nicht richtig verstanden. Da dieser Teil des Gebäudes 80 Jahre alt ist, könnte es sein, dass er jetzt abgerissen werden muss?
Vielen Dank!
Mehrfamilienhaus
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Mehrfamilienhaus
Dann herzlich willkommen im Forum.
Allgemeine Information zum Thema Zwangsversteigerung und Ablauf eines Termins finden Sie gerne hier bei immobilienpool.de aber auch auf der jeweiligen Homepage des jeweiligen Amtsgerichts.
Zu ihren Fragen:
1. Sind mit dem Haus Verbindlichkeiten verbunden, die nicht im Gutachten aufgeführt sind, z. B. eine unbezahlte Rechnung? Ist das rechtlich möglich, oder verbleiben nach einer Auktion alle Verbindlichkeiten beim Vorbesitzer?
Soweit die Immobilie hierfür haftet, kann dies zum Verfahren angemeldet werden. Private, persönliche Schulden bleiben bei dem Vorbesitzer (Schuldner).
2. Ist der Vorbesitzer verpflichtet, schwerwiegende Mängel am Haus zu melden, z. B. Asbest etc., falls das Haus nicht besichtigt werden kann?
Nein.
3. Ist der Eigentümer im Erfolgsfall verpflichtet, die Schlüssel auszuhändigen? Vorausgesetzt, es handelt sich um ein größeres Mehrfamilienhaus mit vielen Schlössern!
Nein
4. Bin ich direkt nach der Auktion Eigentümer und nicht, bevor ich 90 % des Kaufpreises bezahlt habe?
Voraussetzung ist, dass der Zuschlag erteiltworden ist. Dies kann bestenfalls direkt noch im Versteigerungstermin erfolgen.
5. Im Bericht steht etwas von einer Grenze und möglicherweise etwas Illegalem. Ich habe es nicht richtig verstanden. Da dieser Teil des Gebäudes 80 Jahre alt ist, könnte es sein, dass er jetzt abgerissen werden muss?
Eigentlich nicht, soweit der Gutachter dies nicht ausdrücklich empfiehlt.
Allgemeine Information zum Thema Zwangsversteigerung und Ablauf eines Termins finden Sie gerne hier bei immobilienpool.de aber auch auf der jeweiligen Homepage des jeweiligen Amtsgerichts.
Zu ihren Fragen:
1. Sind mit dem Haus Verbindlichkeiten verbunden, die nicht im Gutachten aufgeführt sind, z. B. eine unbezahlte Rechnung? Ist das rechtlich möglich, oder verbleiben nach einer Auktion alle Verbindlichkeiten beim Vorbesitzer?
Soweit die Immobilie hierfür haftet, kann dies zum Verfahren angemeldet werden. Private, persönliche Schulden bleiben bei dem Vorbesitzer (Schuldner).
2. Ist der Vorbesitzer verpflichtet, schwerwiegende Mängel am Haus zu melden, z. B. Asbest etc., falls das Haus nicht besichtigt werden kann?
Nein.
3. Ist der Eigentümer im Erfolgsfall verpflichtet, die Schlüssel auszuhändigen? Vorausgesetzt, es handelt sich um ein größeres Mehrfamilienhaus mit vielen Schlössern!
Nein
4. Bin ich direkt nach der Auktion Eigentümer und nicht, bevor ich 90 % des Kaufpreises bezahlt habe?
Voraussetzung ist, dass der Zuschlag erteiltworden ist. Dies kann bestenfalls direkt noch im Versteigerungstermin erfolgen.
5. Im Bericht steht etwas von einer Grenze und möglicherweise etwas Illegalem. Ich habe es nicht richtig verstanden. Da dieser Teil des Gebäudes 80 Jahre alt ist, könnte es sein, dass er jetzt abgerissen werden muss?
Eigentlich nicht, soweit der Gutachter dies nicht ausdrücklich empfiehlt.