Freihändiger Verkauf vor TV
Verfasst: 01.03.2025, 09:45
Guten Tag,
Ich würde gerne eine Wohnung bereits vor der angesetzten Teilungsversteigerung erwerben. Da der angesetzte Versteigerungstermin bereits in 2 Wochen ist, würde mich interessieren, ob ein freihändiger Verkauf theoretisch noch möglich ist und ob meine dazu recherchierten Informationen richtig sind bzw ich diese richtig verstanden habe.
Obwohl ich mich ausführlich durch dieses Forum (und andere) gelesen habe, konnte ich keinen passenden Beitrag finden. Falls ich einen übersehen habe, können Sie mich gerne darauf verweisen.
Der Teilungsversteigerung ist in knapp 2 Wochen, die Wohnung ist bewohnt, ob von einem Miteigentümer oder Mieter ist mir nicht bekannt und geht auch nicht aus dem Gutachten hervor (kann man das vor Versteigerungstermin beim AG erfragen? Wird das im Versteigerungstermin gesagt oder muss ich das erfragen?), es besteht keine Grundschuld (aber selbst wenn, könnte man diese ja im vereinbarten Kaufpreis berücksichtigen, wie man es auch beim Bieten in einer TV tun würde), wer die Eigentümer sind, ist mir auch nicht bekannt
(Kann man das vor Versteigerungstermin beim AG erfragen? Wird das im Versteigerungstermin gesagt oder muss ich das erfragen? Oder bekomme ich die Info gar nicht wegen Datenschutz, etc?).
Laut meinen Recherchen kann der AS (und falls andere AG mit ins Verfahren eingestiegen sind auch diese) die Versteigerung vor dem Termin aber auch während der Versteigerung vor Erteilung des Zuschlags einstellen lassen, wenn es zu einer Einigung kommt (was ja bei einem angestrebten freihändigen Verkauf der Fall wäre, wenn man sich auf einen Kaufpreis einigen kann).
Ich wäre bereit bis zu 20% mehr als den vom Gutachter ermittelten VWs zu zahlen, wobei dieser nicht in der Wohnung war und ich den endgültigen Kaufpreis etwas an den Zustand der Wohnung anpassen würde. Außerdem wäre ich auch bereit dem Miteigentümer, der in der Wohnung lebt einen fairen Mietvertrag anzubieten, bzw falls ein Mietverhältnis bestünde, müsste ich dieses ja sowieso übernehmen, hätte aber auch nicht vor dieses zu kündigen (zB Eigenbedarf) und würde dies dem Mieter auch mitteilen (wie rechtsbindend wäre das?). Ein möglicher Eigenbedarf käme frühestens (und auch nicht zwangsweise) in 5-6Jahren in Betracht, wenn mein Kind volljährig wird.
Mein geplantes Vorgehen wäre jetzt wie folgt:
Ich würde einen netten Brief an den/die Bewohner der Wohnung schicken, einmal mit einem Teil für einen möglichen Mieter, mit der Bitte meine Kontaktdaten an die Eigentümer weiterzuleiten, und einmal einen Teil an den Miteigentümer, falls er/sie die Wohnung selbst bewohnt. In beiden Teilen ständen die oben genannten Informationen und im Idealfall würde sich jemand mit mir in Verbindung setzen und es käme zu einer Einigung und anschließend zu einen freihändigen Verkauf.
Dann wären alle glücklich (Kaufpreis ist ja bekannt und es wurde sich geeinigt) und die Kosten für eine Versteigerungsverhandlung würden entfallen. Win-win-win
Etwas Sorge bereitet mir dieses Vorgehen, wenn ein Miteigentümer die Wohnung selbst ersteigern möchte oder sie sich trotz bevorstehendem Termin nicht einigen können oder sich durch die Versteigerung mehr Gewinn erhoffen. In diesem Fall hätte ich mir bereits vor dem Termin in meine finanziellen Karten schauen lassen und bekäme evtl nicht den Zuschlag (wäre natürlich auch trotzdem noch möglich). Gibt es da Erfahrungswerte oder gesetzliche Regelungen bzgl. ZV, die ich nicht beachtet habe? Habe ich irgendwo einen Denkfehler?
Ich bin für jeden Tipp und Hinweis dankbar!
Mit freundlichen Grüßen
Lou
Ich würde gerne eine Wohnung bereits vor der angesetzten Teilungsversteigerung erwerben. Da der angesetzte Versteigerungstermin bereits in 2 Wochen ist, würde mich interessieren, ob ein freihändiger Verkauf theoretisch noch möglich ist und ob meine dazu recherchierten Informationen richtig sind bzw ich diese richtig verstanden habe.
Obwohl ich mich ausführlich durch dieses Forum (und andere) gelesen habe, konnte ich keinen passenden Beitrag finden. Falls ich einen übersehen habe, können Sie mich gerne darauf verweisen.
Der Teilungsversteigerung ist in knapp 2 Wochen, die Wohnung ist bewohnt, ob von einem Miteigentümer oder Mieter ist mir nicht bekannt und geht auch nicht aus dem Gutachten hervor (kann man das vor Versteigerungstermin beim AG erfragen? Wird das im Versteigerungstermin gesagt oder muss ich das erfragen?), es besteht keine Grundschuld (aber selbst wenn, könnte man diese ja im vereinbarten Kaufpreis berücksichtigen, wie man es auch beim Bieten in einer TV tun würde), wer die Eigentümer sind, ist mir auch nicht bekannt
(Kann man das vor Versteigerungstermin beim AG erfragen? Wird das im Versteigerungstermin gesagt oder muss ich das erfragen? Oder bekomme ich die Info gar nicht wegen Datenschutz, etc?).
Laut meinen Recherchen kann der AS (und falls andere AG mit ins Verfahren eingestiegen sind auch diese) die Versteigerung vor dem Termin aber auch während der Versteigerung vor Erteilung des Zuschlags einstellen lassen, wenn es zu einer Einigung kommt (was ja bei einem angestrebten freihändigen Verkauf der Fall wäre, wenn man sich auf einen Kaufpreis einigen kann).
Ich wäre bereit bis zu 20% mehr als den vom Gutachter ermittelten VWs zu zahlen, wobei dieser nicht in der Wohnung war und ich den endgültigen Kaufpreis etwas an den Zustand der Wohnung anpassen würde. Außerdem wäre ich auch bereit dem Miteigentümer, der in der Wohnung lebt einen fairen Mietvertrag anzubieten, bzw falls ein Mietverhältnis bestünde, müsste ich dieses ja sowieso übernehmen, hätte aber auch nicht vor dieses zu kündigen (zB Eigenbedarf) und würde dies dem Mieter auch mitteilen (wie rechtsbindend wäre das?). Ein möglicher Eigenbedarf käme frühestens (und auch nicht zwangsweise) in 5-6Jahren in Betracht, wenn mein Kind volljährig wird.
Mein geplantes Vorgehen wäre jetzt wie folgt:
Ich würde einen netten Brief an den/die Bewohner der Wohnung schicken, einmal mit einem Teil für einen möglichen Mieter, mit der Bitte meine Kontaktdaten an die Eigentümer weiterzuleiten, und einmal einen Teil an den Miteigentümer, falls er/sie die Wohnung selbst bewohnt. In beiden Teilen ständen die oben genannten Informationen und im Idealfall würde sich jemand mit mir in Verbindung setzen und es käme zu einer Einigung und anschließend zu einen freihändigen Verkauf.
Dann wären alle glücklich (Kaufpreis ist ja bekannt und es wurde sich geeinigt) und die Kosten für eine Versteigerungsverhandlung würden entfallen. Win-win-win
Etwas Sorge bereitet mir dieses Vorgehen, wenn ein Miteigentümer die Wohnung selbst ersteigern möchte oder sie sich trotz bevorstehendem Termin nicht einigen können oder sich durch die Versteigerung mehr Gewinn erhoffen. In diesem Fall hätte ich mir bereits vor dem Termin in meine finanziellen Karten schauen lassen und bekäme evtl nicht den Zuschlag (wäre natürlich auch trotzdem noch möglich). Gibt es da Erfahrungswerte oder gesetzliche Regelungen bzgl. ZV, die ich nicht beachtet habe? Habe ich irgendwo einen Denkfehler?
Ich bin für jeden Tipp und Hinweis dankbar!
Mit freundlichen Grüßen
Lou