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Gericht macht beim Versteigerungstermin Fehler

Verfasst: 19.02.2025, 17:11
von Kalinka34
Hallo!
Ein realer Fall, der mich leider selbst betrifft:
Eine Immobilie wurde versteigert, die noch mit 2 Krediten verschuldet war.
Am Versteigerungstermin wurde den Bietern mitgeteilt, das Haus sei noch mit einer Summe X belastet und der Käufer verpflichte sich, diese Kredite auszulösen.
Das erste Kaufgebot war das Mindestgebot war die Hälfte des angenommenen Wertes der Immobilie abzüglich der Kreditsumme und betraf nur 1 Drittel des tatsächlichen Wertes der Immobilie.
Das Gericht hat aber eine falsche Schuldensumme vorgelesen, die tatsächlichen Schulden sind deutlich geringer. (Es geht um eine Diskrepanz von 70.000 €)

Wenn der Beschluss so durchginge, müsste der Köufer deutlich weniger Geldmittel aufbringen, um die Kredite zu tilgen.
Deshalb hat ein Miteigentümer Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt.
Welche Rechtsfolgen hat dies?
Ist das Ergebnis des Versteigerungstermines nichtig, da das Gericht falsche Informationen gegeben hat?
Gibt es weitere mögliche Folgen?

Vielen Dank im Voraus!

Re: Gericht macht beim Versteigerungstermin Fehler

Verfasst: 19.02.2025, 21:29
von Addi
Warum sollte das Gericht falsche Angaben bekanntgemacht haben?
Bleibt eine Grundschuld im Geringsten Gebot bestehen, richtet sich deren zu berücksichtigender Wert nach dem eingetragenen Grundschuldbetrag.
Dieser ist für den Ersteher(nicht Käufer) bindend.
Valutiert eine Grundschuld von zB. 100.000,-€ nur noch in Höhe von 30.000,-€, ist die Diffdrenz von 70.000,-€ an die alten Eigentümer zu entrichten aufgrund der verdeckten Eigentümergrundschuld.
Eine Ersparnis oder Schnäppchen hat der Ersteher somit nicht gemacht.
Alles hat seine Richtigigkeit und Ordnung.
Eine Zuschlagsbeschwerde wird somit kostenpflichtig zurückgewiesen.

Re: Gericht macht beim Versteigerungstermin Fehler

Verfasst: 19.02.2025, 22:47
von Kalinka34
Hallo!

Warum das Gericht falsche Angaben gemacht hat? Nun, ich würde es als menschliches Versagen bezeichnen…. Die Rechtspflegerin hat gegenüber der Bank geäußert, sie habe wohl einen Fehler gemacht….

Beim Versteigerungstermin wurde verlesen, auf der Immobilie läge eine Grundschuld von X. X ist aber eine falsche Summe.
Diese wurde vom Mindesgebot abgezogen und die Versteigerung begann beim Mindesgebot minus der Grundschuld.
Das bedeutet, dass die Versteigerungssumme unabhängig von der tatsächlichen Grundschuld festgelegt wurde auch so im Beschluss steht. Es gibt lediglich einen Hinweis, dass der Ersteher verpflichtet wird, die bestehenden Kredite auszulösen. Da die Kredite aber bereits zum Teil abbezahlt sind, ist diese Summe deutlich geringer. (-70.000€)

Selbstverständlich bin ich auch erstmal davon ausgegangen, dass der Ersteher dann den Restbetrag an den alten Eigentüner auszahlen muss. Die Auskunft des Amtsgerichtes war aber eine andere!
Das Amtsgericht hat gegenüber der Bank, bei der die Grundschuld eingetragen ist, geäußert, dass der Ersteher nur den Kredit auslösen muss laut Beschluss und der alte Eigentümer Pech hätte, wenn die Grundschuld nun eine andere sei. Die Bank hatte sich mit dem Amtsgericht in Verbindung gesetzt und nachgefragt, wie der Ablauf von statten ginge und das Gericht darauf hingewiesen, dass die Summe der Grundschuld falsch sei.
Die Bank hat daraufhin den Eigentümer informiert und dringend geraten, mit Hilfe des Rechtsanwaltes Beschwerde einzureichen.

Ich bin keine Expertin und selbst vollkommen überrascht sowohl über den falschen Beschluss als auch über die lapidare Bemerkung der Rechtspflegerin, als ihr der Fehler deutlich gemacht wurde.
Sollte sich alles in Wohlgefallen auflösen, weil die Rechtspflege nur schlecht kommuniziert, hätte damit niemand ein Problem. Zum jetzigen Zeitpunkt sieht es leider anders aus.

Re: Gericht macht beim Versteigerungstermin Fehler

Verfasst: 20.02.2025, 06:48
von Addi
Schön, wenn alle aufeinmal so schlau sind um zu sagen, wie es hätte laufen müssen.
Fehler passieren und niemand ist hiervon befreit. Deshalb gibt es ja die übergeordneten Gerichte, die häufig ja nur die Aufgabe haben, Rechtsfehler der unteren Instanz festzustellen und zu korrigieren. Von daher bleibt zunächst abzuwarten, was ein Rechtsmittelgericht aufgrund einer Zuschlagsbeschwerde entscheidet, sollte die Rechtspflegerin nicht zuvor den Zuschlag aufheben.

Re: Gericht macht beim Versteigerungstermin Fehler

Verfasst: 20.02.2025, 07:30
von Kalinka34
Genau darauf bezog sich meine Frage: was könnte dies für Rechtsfolgen haben?

Habe ich es richtig verstanden, dass es nun zwei Alternativen gibt?
1) Das Amtsgericht hebt den Beschluss auf
2) Das Ganze landet beim Rechtsmittelgericht?

Was hat das für Rechtsfolgen, wenn der Beschluss aufgehoben wird? Bedeutet dass, dass der Ersteher nun doch nicht den Zuschlag bekommt? Ein neuer Versteigerungstermin erfolgen muss, weil die Grundlagen für die Versteigerung ja bereits falsch verlesen wurden?

Das kann ja noch heiter werden…

Re: Gericht macht beim Versteigerungstermin Fehler

Verfasst: 20.02.2025, 13:00
von Addi
Ja, die Rechtsfolgen wären genau diese:

...." wenn der Zuschlagsbeschluss aufgehoben wird. Bedeutet das, dass der Ersteher doch nicht den Zuschlag erhält und ein neuer Versteigerungstermin müsste dann erfolgen."

Re: Gericht macht beim Versteigerungstermin Fehler

Verfasst: 20.02.2025, 14:21
von Kalinka34
Dann warten wir mal ab, was passiert.
Vielen herzlichen Dank für die hilfreichen Antworten.