Re: Zwangsversteigerung 50%-Miteigentumsanteil und Ablösung Gesamtgrundschuld
Verfasst: 13.02.2025, 16:22
Sie gehen hier leider von falschen Voraussetzungen aus.
Der Antrag auf Durchführung der Versteigerung nur eines 1/2 Miteigentumsanteils ist in der Regel aussichtslos, weil natürlich niemand Interesse hat nur einen hälftigen Anteil an einer Immobilie zu ersteigern.
(Ausnahmen hier bilden eigentlich nur die Teilungsversteigerungen bei Eigentümern zu je 1/2 Anteil, weil da häufig ein Teil die Möglichkeit hat den Vollerwerb zu bekommen.)
Die bestehenbleibende Grundschuld ist eine Gesamtgrundschuld, lastend auf beiden Anteilen in voller Höhe.
Das bedeutet, diese wird auch in voller Höhe mit ins Geringste Gebot aufgenommen und muß insoweit mit ausgeboten werden. Dadurch ist dieses Geringste Gebot häufig höher als der hälftige Verkehrswert, so dass aus meiner Erfahrung kaum jemand bieten wird.
Ihnen bleibt die Sicherungshypothek auf dem hälftigen Anteil, die bei einem freihändigen Verkauf mit abgelöst werden muss.
Der Antrag auf Durchführung der Versteigerung nur eines 1/2 Miteigentumsanteils ist in der Regel aussichtslos, weil natürlich niemand Interesse hat nur einen hälftigen Anteil an einer Immobilie zu ersteigern.
(Ausnahmen hier bilden eigentlich nur die Teilungsversteigerungen bei Eigentümern zu je 1/2 Anteil, weil da häufig ein Teil die Möglichkeit hat den Vollerwerb zu bekommen.)
Die bestehenbleibende Grundschuld ist eine Gesamtgrundschuld, lastend auf beiden Anteilen in voller Höhe.
Das bedeutet, diese wird auch in voller Höhe mit ins Geringste Gebot aufgenommen und muß insoweit mit ausgeboten werden. Dadurch ist dieses Geringste Gebot häufig höher als der hälftige Verkehrswert, so dass aus meiner Erfahrung kaum jemand bieten wird.
Ihnen bleibt die Sicherungshypothek auf dem hälftigen Anteil, die bei einem freihändigen Verkauf mit abgelöst werden muss.