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Sicherheitsleistung

Verfasst: 12.03.2013, 12:33
von pumaline
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu einer Sicherheitsleistung.

Man muss ja 10% vom Verkehrswert haben.

Ich wollte diesen Betrag nun am Donnerstag (14.03.2013) überweisen. Die Versteigerung ist am 26.03.2013. Meint ihr, dass das reicht???? Schafft es das eine Amt dem anderen eine Bestätigung zu übersenden, dass mein Geld da ist.

Habt ihr damit schon Erfahrungen gesammelt? Nicht, dass es dann heißt "wir haben keinen Nachweis über ihre Sicherheitsleistung".

Eigentlich sollte es doch noch zu schaffen sein oder??

Hat weiterhin jemand Erfahrung mit der Rücküberweisung, falls es doch nicht klappen sollte. Wie lange dauert das dann wieder?

Hoffe ihr könnt mir meine Fragen beantworten.

Viele Grüße
pumaline

Re: Sicherheitsleistung

Verfasst: 28.03.2013, 11:02
von Rudolf_Roenisch
Hallo!

2 Wochen für die Überweisungen (in jeder Richtung) sind ausreichend, sollten aber auch eingeplant beziehungsweise eingehalten werden, vor allem was die Überweisung der Sicherheitsleistung an das Gericht angeht. Liegt ein Zahlungsnachweis im Termin nicht vor, muss das Gebot auf Antrag des Gläubigervertreters zurück gewiesen werden. Das Vorzeigen eines Überweisungsbelegs, Kontoauszugs oder ähnliches ist nicht ausreichend. In solchem Falle hilft allenfalls eine (freundliche) Diskussion mit dem Gläubigervertreter. Bleibt dieser aber bei seinem Antrag auf Sicherheitsleistung, kann das Gebot nicht zugelassen werden.