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Kosten von Abteilung 3 in Grundbuch

Verfasst: 24.01.2025, 16:50
von Studentdeslebens
Während des Versteigerungstermins verlas der Gerichtsbeamte aus dem Grundbuch, dass in der Abteilung 3 Kosten in Höhe von 17.000 angefallen seien. Werden diese Kosten nach dem Zuschlag auf den Käufer übertragen?

Re: Kosten von Abteilung 3 in Grundbuch

Verfasst: 24.01.2025, 18:43
von Addi
Die Frage ist leider nicht genau gestellt.
In Abteilung III des Grundbuches werden die Grundpfandrechte (Grundschulden, Hypotheken oder Sicherungshypotheken) eingetragen. Diese beziffern sich mit der Hauptforderung, den laufenden und gegebenenfalls den rückständigen Zinsen und eventueller Kosten der Zwangsvollstreckung.

Bleibt ein Grundpfandrecht bestehen, ist es vom Ersteher zu übernehmen. Angemeldete Zinsen und Kosten werden sodann in der Regel aus dem Meistgebot, der Teilungsmasse entnommen und zugeteilt. Eine zusätzliche Haftung oder Übernahme durch den Ersteher besteht somit nicht und ist nicht zusätzlich zu zahlen.
Aber am besten immer im Termin bei dem/der sitzungsleitenden Rechtspfleger/in nachfragen, um es zu verstehen und. Missverständnisse auszuschließen.